(openPR) Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
Pressemitteilung No 70
Berlin, den 4. November 2005
Änderungen in Rechtsvorschriften für die Gesundung von belarussischen
Kindern im Ausland
Mit dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 4. Oktober 2005 Nr. 470 wurden einige Änderungen an dem Erlass Nr. 98 "Über die Organisation der Kindergesundung im Ausland unter Inanspruchnahme der ausländischen unentgeltlichen Hilfe" vorgenommen.
Das Dokument führt eine neue Regelung von Reisen der Kindergruppen zur Gesundung im Ausland ein. Während des Schuljahres dürfen laut Erlass nur die Schüler der Unterstufe (1. – 4. Klasse der allgemeinen Mittelschule, 1. – 5. Klasse der speziellen Mittelschule) für mehr als 15 Tage zur Gesundung reisen. In diesem Fall soll auch der Unterricht für die Kindergruppe organisiert werden.
Die Spezialgruppen, die eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums haben, dürfen ohne Organisierung des Unterrichts zur Gesundung im Ausland reisen.
Der Erlass wurde infolge der Schulleistungsanalyse der Kinder, die sich in der Schulzeit im Ausland erholt haben, verabschiedet. Die Zweckmäßigkeit der Gesundungsreisen in der Schulzeit nur für Elementarschüler ist mit ihrer geringeren Studienbelastung und altersspezifischen psychologischen Besonderheiten zu begründen. Es ist auch wichtig, dass das Schulziel für die Elementarschüler mit der Hilfe von nur einem begleitenden Pädagogen erreicht werden kann.
Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
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