(openPR) Mit Datum vom 13. Oktober 2012 hat der Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes e. V. (HJV) seinen Beschluß vom 21. 9. 2012 dahingehend ergänzt, daß gegen die vorgenommene Feststellung der Nichtigkeit der Wahl des Udo Wesemüller zum HJV-Präsidenten verbandsinterne Rechtsmittel ausgeschlossen sind. Damit ist dieser Beschluß rechtskräftig. Der Beschluß hält fest, daß Udo Wesemüller war “zu keiner juristischen Sekunde gewählter Präsident” des Hessischen Judo-Verbandes e. V. (HJV) war.
Gleichfalls mit Datum vom 13. Oktober 2012 hat der Rechtsausschuß des HJV die Nichtigkeit der vom Judo-Club Wiesbaden 1922 e. V. beantragten Abwahl des HJV-Vizepräsidenten für Leistungssport, Siegbert Geuder, festgestellt. Siegbert Geuder war und ist gewählter HJV-Vizepräsident für Leistungssport.
Ein weiterer Beschluß des Rechtsausschusses des HJV vom 13. Oktober 2012 stellt die Nichtigkeit der Wahl der Silke Krischke zur Sportwartin Männer U20 des Hessischen Judo-Verbandes fest. Silke Krischke war zu keinem Zeitpunkt Sportwartin für die Männer im Bereich U20 des HJV.
Der HJV ist keine "Bananenrepublik", wie es in den letzten Wochen von einigen Beteiligten in die Diskussion geworfen wurde, und auch von einem "Putschversuch" kann mittlerweile nicht mehr die Rede sein. Der Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes hat schnell, sauber und kompetent gearbeitet und dafür gesorgt, daß für alle Beteiligten Rechtssicherheit hergestellt wurde. Die drei vorgenannten Verfahren haben eine sogenannte inter-omnes-Wirkung und sind insofern für alle Mitglieder des HJV und alle betroffenen Personen bindend. Die Entscheidungen sind mit der Zustellung an die Parteien bereits rechtkräftig und können nur noch vor ordentlichen Gerichten angegriffen werden.
Im Ergebnis ist festzuhalten, daß wieder Rechtssicherheit im Hessischen Judo-Verband eingekehrt ist. Gesetzliche Vorstände des Hessischen Judo-Verbandes sind Sven Deeg und Siegbert Geuder, welche den HJV gemeinsam vertreten.






