(openPR) Berlin, den 29. Juli 2003
Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Dr. Klaus Hahnzog erklärt:Im Zusammenhang mit den weiteren Schritten für die vom Europäischen Verfassungskonvent erarbeitete EU-Verfassung ist auch in anderen Parteien die Frage von Volksentscheiden auf Bundesebene in Deutschland wieder aktüll geworden.
Die Bundestagsfraktionen von Rot / Grün sollten schnellst möglich ihren Gesetzentwurf vom 13. März 2002 zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz wieder einbringen. Unmittelbare Demokratie hat sich in den deutschen Ländern und Kommunen bewährt. Sie ist als Ergänzung des parlamentarisch-repräsentativen Systems überfällig.
Die im Gesetzentwurf vom 13. März 2002 der maßgeblich auch auf Initiativen der ASJ zurückgeht enthaltenen Begründungen sind aktüller denn je: Demokratie wird für die Menschen attraktiver, sie erhalten mehr Verantwortung, Interesse und Engagement werden verstärkt.
Die Hürden des Gesetzentwurfs sind fair, aber gleichzeitig nicht für jedes Partikularinteresse überwindbar (notwendig etwa bei Verfassungsfragen eine Beteiligung von 40 Prozent und eine 2/3 Mehrheit der Abstimmenden). Deshalb ist auch die Angst vor einem Volksentscheid über die künftige EU-Verfassung unbegründet. Einer der Hauptgründe für diese Verfassung ist mehr Transparenz und stärkeres Engagement der Bürgerinnen und Bürger für Europa zu schaffen. Dazu wäre ein Volksentscheid in Deutschland mit der vorhergehenden Diskussionsphase ein wichtiges Mittel. Auch die EU-Verfassung selbst sieht mit den Bürgerbegehren einen ersten Schritt unmittelbarer Demokratie vor.




