(openPR) Das Präsidium des HJV hat durch Beschluß festgestellt, daß sämtliche Wahlen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung des HJV vom 26. August 2012 in Maintal, die nicht einstimmig erfolgten, nichtig sind. Mehrere Vereine hatten die Wahlen angefochten und den Nachweis erbracht, daß sich Delegierte an der Abstimmung beteiligt hatten, welche hierzu nicht ordentlich bevollmächtigt waren. Nachdem das HJV-Präsidium dies überprüft und dabei festgestellt hatte, daß bei etwa einem Drittel der Stimmen, die bei den Wahlen abgegeben wurden, die Berechtigung zur Stimmabgabe nicht zweifelsfrei feststand, so daß der erforderliche Nachweis der Ordnungsgemäßheit der Durchführung der Wahl seitens des HJV nicht erbracht werden kann - wobei erschwerend hinzukam, daß der Wahlausschuß des HJV während der Wahlen trotz einer während des Wahlaktes vorgebrachten entsprechenden Rüge keine inhaltliche Überprüfung vornahm -, faßte es einen entsprechenden Beschluß, der weiteren Schaden - insbesondere die erneute Einsetzung eines Notvorstandes durch das zuständige Amtsgericht - vom HJV abwenden soll. Somit ist das Amt des HJV-Präsidenten weiterhin vakant. Udo Wesemüller und Silke Krischke gehören dem HJV-Vorstand nicht an. Eine von Udo Wesemüller für den 21. September einberufene Vorstandssitzung des HJV kann nicht als Vorstandssitzung stattfinden, da Udo Wesemüller nicht ladungsberechtigt war. Damit ist das Präsidium des HJV einer entsprechenden Beschlußfassung des Rechtsausschusses des HJV zuvorgekommen, bei dem bisher mindestens vier eilbedürftige Anfechtungen der Wahlen des 26. August 2012 eingegangen sind.









