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BDAE GRUPPE und die internationale Rechtsanwaltskanzlei Fragomen veranstalten Seminar zur neuen EU-Blue-Card

Bild: BDAE GRUPPE und die internationale Rechtsanwaltskanzlei Fragomen veranstalten Seminar zur neuen EU-Blue-Card
Foto: © Janina Dierks ? Fotolia.com
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(openPR) • Datum/Ort: 17. Oktober 2012 in Hamburg
• Veranstalter: Auslandsspezialist BDAE GRUPPE und Rechtsanwaltskanzlei Fragomen LLP
• Thema: Compliance-Anforderungen im Aufenthalts- und Sozialversicherungsrecht

Am 1. August dieses Jahres hat die Bundesregierung die so genannte EU-Blue-Card (auch Blaue Karte EU) eingeführt. Um Personalverantwortlichen international tätiger Unternehmen alles Wissenswerte zu dieser Änderung im Aufenthaltsrecht zu vermitteln, veranstaltet die BDAE GRUPPE gemeinsam mit der auf Arbeits- und Wirtschaftsmigration spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Fragomen am 17. Oktober ein Fachseminar zur neuen EU-Blue-Card.

Welche Erleichterungen, aber auch Herausforderungen sind durch die Einführung der Blue Card zu erwarten? Welche aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind von Personalverantwortlichen zu beachten? Wann unterliegt ein ausländischer Mitarbeiter der Versicherungspflicht in Deutschland? Und wie können Personaler die neuen Bestimmungen im Arbeitsalltag umsetzen?

Diese und noch mehr Fragen wollen die BDAE GRUPPE und Fragomen während der halbtägigen Schulung gerne klären. Ziel ist es, den Teilnehmern ausreichend Fakten an die Hand zu geben, so dass diese alle Blue-Card-Formalitäten sicher abwickeln können und damit das Haftungsrisko des Unternehmens senken.

Details zum Seminar (Anmeldeformular, Seminarprogramm und Infos zum Veranstaltungsort) finden Interessierte unter http://www.bdae.com/de/auslandsberatung/eu_blue_card.htm.

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