(openPR) Nachdem am 26.07.2012 das Mediationsgesetz in Kraft getreten ist, wurde auch der Begriff des „Zertifizierten Mediators“ quasi geboren.
Was zeichnet einen Zertifizierten Mediator denn nun aus?
Bislang war die Bezeichnung „Mediator“ in Deutschland kein geschützter Begriff, so dass sich jeder, der sich dazu berufen fühlte, sich Mediator newnnen durfte. Daran hat sich auch heute so nichts geändert. Geändert hat sich allerdings, dass sich –gemäß dem neuen Gesetz- nur derjenige Zertifizierter Mediator nennen darf, der über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
Eine solche Ausbildung sollte mindestens 120 Zeitstunden als Basis umfassen, vertiefende Inhalte erfordern zumeist aber eine Stundenzahl von 200 Stunden. Geplant ist auch die Festlegung von Inhalten der Ausbildung, damit einheitliche Standards etabliert werden können. Das Bergische Mediationszentrum arbeitet schon seit Jahren im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Mediatoren, insbesondere auch aus dem Bereich der Anwaltschaft. Somit ist es uns gelungen, eine Ausbildung als Fernausbildung zu erstellen, welche sämtliche Inhalte im Sinne des § 6 Mediationsgesetz abbildet, dabei gleichzeitig auf die Bedürfnisse von Berufstätigen eingeht. Wissenschaftliche Inhalte werden im Rahmen von Studienbriefen vermittelt, zusätzlich werden in 50 Stunden praktischem Unterricht Übungen und Rollenspiele eingesetzt, um das Gelernte praktisch anzuwenden und zu vertiefen.
Somit ist die Fernausbildung des Bergischen Mediationszentrums eine Ausbildung auf einem sehr hohen Qualitätsstandard, so dass u. a. auch gem. § 7a BORA eine entsprechende Titelzulassung für Rechtsanwälte möglich ist.
Informationen rund um die Ausbildung erhalten Sie unter
http://bergisches-mediationszentrum.de/ausbildungen.html
Zertifizierter Mediator-ein Beruf mit Zukunft.







