(openPR) BERLIN. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Durchsuchungsaktion im Fall Hofmann erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg :
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welche die wichtige Frage klärt, wie weit der Rechtsschutz sich auch auf Material erstreckt, das sich bei Mitarbeitern von Abgeordneten befindet. Durch das Urteil ist klargestellt, dass auch Akten von Mitarbeitern in den Räumen des Deutschen Bundestages nicht beschlagnahmt werden dürfen. Das für Abgeordnete geltende Beschlagnahmeprivileg erstreckt sich auch auf deren Mitarbeiter.
Abgeordnete sind auf vertrauliche Mitteilungen angewiesen. Deshalb bedarf das in ihrem Büro befindliche Material des Schutzes bei Durchsuchungen. Eine Trennung zwischen Mitarbeiterbüro und Abgeordnetenbüro ist in der täglichen Arbeit nur schwer möglich. Die heute gefällte Entscheidung schafft somit Klarheit, schützt das Vertrauensverhältnis zwischen dem Abgeordneten und Dritten und gewährleistet dem Bundestag als Verfassungsorgan einen Funktionsschutz.








