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FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS TAMPA BAY - MS TURTLE BAY meldet Insolvenz an

03.09.201211:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS TAMPA BAY - MS TURTLE BAY meldet Insolvenz an

(openPR) Die Pleitewelle unter den geschlossenen Schiffsbeteiligungen reißt auch Ende August 2012 nicht ab. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch der zwischen 2005 und 2006 seitens des Fondshaus Hamburg / FHH aufgelegte Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS TAMPA BAY - MS TURTLE BAY den Gang vor das Insolvenzgericht antreten (Az.: 67b IN 239/12 ) Den 862 Anlegern des FHH Fonds Nr 29 droht nun der Totalverlust des ihrerseits in die beiden FHH Fondsschiffe investierten Geldes.



862 Schiffsfondsanleger von FHH Fonds Nr. 29 Insolvenz betroffen

Zwischen 2005 und 2006 hatte FHH den in die beiden Vollcontainerschiffe MS Tampa Bay und MS Turtle Bay investierenden Schiffsfonds mit einem Investitonsvolumen in Höhe von
$ 57.730.000,- am Markt platziert. Insgesamt 862 Schiffsfonds Anleger hatten sich an dem FHH Fonds Nr. 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG mit einem Eigenkapital in Höhe von $ 21.730.000,- beteiligt.

FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay warten vergebens auf Ausschüttungen

Die Bilanz der FHH Fonds Nr. 29 Anleger fällt bis dato ernüchternd aus: So haben die FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay Schiffsfonds Anleger bis zum heutigen Tage keinerlei Ausschüttungen erhalten. Nach Bekanntwerden der Insolvenz des FHH Schiffsfonds müssen die Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay Zeichner jetzt sogar mit einem Totalverlust der ihrerseits in die beiden 1.080 TEU Vollcontainerschiffe investierten Einlage rechnen.

FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.





Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Zeichner vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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