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Zeitarbeit: Tarifangleichung auch für die Eisenbahn

10.08.201212:22 UhrVereine & Verbände
Bild: Zeitarbeit: Tarifangleichung auch für die Eisenbahn
EVG und VGZ handelten in Berlin den Branchenzuschlagstarif aus.
EVG und VGZ handelten in Berlin den Branchenzuschlagstarif aus.

(openPR) Auch für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Eisenbahnen arbeiten (Personen- und Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung u.a.), schließt sich künftig die Tariflücke zur Stammbelegschaft. Dies haben in Berlin die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vereinbart.



Der Tarifabschluss sieht im Kern ein stufenweises Equal Pay vor, das sich im Wesentlichen an früheren Abkommen mit der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) orientiert. So sind die zeitlichen Staffelungen, also innerhalb welcher Fristen die Branchenzuschläge steigen, identisch. Der Tarifvertrag gilt ab 1. April 2013 und hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2017.

Zeitliches System

Die Branchenzuschläge basieren auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und werden nach folgendem zeitlichen System wirksam:

1. Stufe: nach sechs Wochen
2. Stufe: nach drei Monaten
3. Stufe: nach fünf Monaten
4. Stufe: nach sieben Monaten
5. Stufe: nach neun Monaten

In den Entgeltgruppen 1, 2, 4 und 5 starten die Branchenzuschläge bei 4 Prozent nach sechs Wochen ununterbrochener Einsatzzeit und steigen auf 14 Prozent nach neun Monaten. Die Spanne in der Entgeltgruppe 3 geht von 3 Prozent bis 10 Prozent. Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 gibt es keinen Zuschlag.

Bürokratie vermeiden

„Wir freuen uns, dass wir auch mit der EVG auf den vorangegangenen Abschlüssen mit der IG Metall und IG BCE aufbauen konnten. Denn das grundsätzliche System und die zeitlichen Abläufe der Zuschlagszahlungen sollten identisch sein, um Bürokratie und Missverständnisse zu vermeiden, etwa wenn Zeitarbeitnehmer bei ihren Einsätzen zwischen verschiedenen Branchen wechseln. Wir hoffen, dass uns ähnliche Regelung auch mit den anderen Einzelgewerkschaften gelingen“, sagt VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer.

Vierter Abschluss

„Nach der Vereinbarung mit der IG Metall im Mai und zwei Verträgen mit der IG BCE im Juni und August hat die VGZ nun den vierten Abschluss mit einer Einzelgewerkschaft erreicht und so die Forderung der Politik nach Equal Pay auf tariflichem Wege weitreichend erfüllt“, so Bäumer weiter.

Wichtiges Modul

„Damit haben wir dem Branchenzuschlagssystem ein weiteres wichtiges Modul hinzugefügt“, begrüßte der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Holger Piening den Abschluss ebenfalls und betonte: „Mit der Einführung von Branchenzuschlags-Tarifverträgen für Kundenbetriebe der Eisenbahnen setzen wir ein klares Zeichen, dass die sachgerechte Lohnangleichung für die Zeitarbeitnehmerschaft Priorität hat.“ Weitere Gespräche, Verhandlungen und Abschlüsse für andere Branchen und mit weiteren Gewerkschaften sollen folgen, so Piening.

Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit

Die VGZ wird gebildet durch die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Sie verhandeln gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften.

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