(openPR) Die schweizerische Wohlfühlreisen AG wurde vom Amtsgericht Stralsund zur Erstattung von geleisteten Zahlungen für sog. "Rund-um-Sorglos-Pakete" verurteilt.
Der Kläger nahm im März 2011 im Rahmen einer Busreise nach Paris an einer „Unterhaltungsveranstaltung“ der Wohlfühlreisen AG statt. Verkaufsleiter war der aus Rundfunk und Fernsehen bekannte Moderator "Christian M.".
Den Teilnehmern wurden mehrere Reisen der Wohlfühlreisen AG angeboten. Der Kläger buchte drei Reisen für 2 Personen zu je 699 € sowie zwei „kostenlose“ Reisen. Diese Reisen konnten sich die Teilnehmer in Verbindung mit einem sog. „Rund-um-sorglos-Paket“ durch sofortige Zahlung von 59,00 € je Person und Reise „reservieren“. Der Inhalt dieses Paketes umfasste laut Verkäufer unter anderem eine 3malige kostenfreie Umbuchungsmöglichkeit zu anderen Reisen sowie Termine für die Anzahlung auf den Reisepreis 4 Wochen bzw. Restzahlung 14 Tage vor Reisebeginn. An diese Zusagen wollte sich die Wohlfühlreisen AG nicht halten und forderte die Anzahlung bereits mehr als 12 Monate vor Reisebeginn.
Hiermit war der Kläger nicht einverstanden und hat den Vertrag erfolgreich wegen arglistiger Täuschung angefochten. Vor dem Amtsgericht Stralsund forderte er insgesamt 354,00 EUR für die "Rund-um-Sorglos-Pakete“ zurück. Vertreten wurde er durch die Stralsunder Anwaltskanzlei Kellotat.
Das Amtsgericht Stralsund (Urteil vom 24.04.2012, Az. 13 C 883/11) hat die Wohlfühlreisen AG antragsgemäß zur Rückzahlung verurteilt. Nach Ansicht des Amtsgerichts war Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt.
Besonderheit bei diesem Verfahren war, dass ein deutsches Gericht und deutsches Recht zuständig waren, obwohl der Vertragsschluss in Frankreich (Paris) stattfand und die Beklagte ein Schweizer Unternehmen ist.
Amtsgericht Stralsund, Urteil vom 24.04.2012, Az. 13 C 883/11





