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BUH klagt auf Unterlassung von rechtswidrigen Äußerungen in Merkblatt zum Reisegewerbe

Bild: BUH klagt auf Unterlassung von rechtswidrigen Äußerungen in Merkblatt zum Reisegewerbe

(openPR) München droht bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro Ordnungsgeld

Oberbürgermeister Ude wortbrüchig / Merkblatt weiter im Umlauf/ Kreisverwaltungsreferat (KVR) behindert Ausübung der Berufsfreiheit im Handwerk und betreibt unlauteren Wettbewerb




Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, BUH e.V., mit Sitz im niedersächsischen Verden, klagt am 10. Juli vor dem Münchener Verwaltungsgericht auf Unterlassung gegen die Landeshauptstadt München. Hintergrund ist ein umstrittenes Merkblatt des Kreisverwaltungsreferats(KVR) zu handwerklichen Tätigkeiten im Reisegewerbe, das bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte ausgegeben wird.

Nach Ansicht des BUH werden mit dem Merkblatt gezielt rechtliche Falschinformationen verbreitet, die dazu dienen Antragsteller zu verunsichern und von der Ausübung eines Reisegewerbes abzuhalten. Auch Beratungsgespräche des KVR verlaufen nach diesem Muster, berichten gründungswillige Handwerker immer wieder. So wird z.B. behauptet, im Reisegewerbe dürften so gut wie keine handwerklichen Tätigkeiten ausgeübt werden, es existiere ein generelles Werbeverbot und die Arbeit als Subunternehmer sei eine Form illegaler Beschäftigung. In der Hoffnung Antragstellern dadurch das "Reisegewerbe näher gebracht zu haben", fordert das Merkblatt schließlich noch, die Falschinformationen durch die Abgabe einer Erklärung sowie einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen.

"Die Absicht der Münchener Verwaltung ist klar: Hier soll unliebsame Konkurrenz mit rechtswidrigen Methoden vom lukrativen Handwerksmarkt gedrängt werden", kommentiert BUH-Vorstand Jonas Kuckuk das Vorgehen der Behörde. "Das ist unlauterer Wettbewerb zu Gunsten der Meisterbetriebe."

Mit der aktuellen Klage soll das Kreisverwaltungsreferat dazu verpflichtet werden, zu einer sachlich richtigen und neutralen Informationspolitik zurückzukehren. Zudem sollen ehrliche Reisegewerbetreibende künftig nicht mehr diskriminiert werden, um dadurch andere Marktteilnehmer zu begünstigen.

Notwendig wurde die Klage, weil Münchens Oberbürgermeister Christian Uhde, es im Vorfeld abgelehnt hatte eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und, trotz anders lautender Beteuerungen, weiterhin inhaltsgleiche Informationen ausgegeben wurden. „Christian Uhde hat eine außergerichtliche Einigung monatelang verschleppt und bis heute nichts unternommen, um die Verbreitung der rechtswidrigen Informationen zu verhindern. Somit zwingt Herr Ude uns zu dieser Klage“, betont Kuckuk.

Hat die Klage Erfolg, droht der Landeshauptstadt München ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlungen.

In der Verhandlung, zu der der BUH zahlreiche Zeugen benannt hat, geht es außerdem um die Arbeitspraxis des Münchener Kreisverwaltungsreferats.

Kuckuks Vorwurf: „Die ablehnende Haltung des KVR gegenüber dem Reisegewerbe ist stark von der Handwerkskammer beeinflusst. Das führt regelmäßig zu fragwürdigen Bußgeldverfahren gegen rechtschaffene Handwerker, die nicht Mitglied in dieser Kammer sind. Nirgends ist die unheilvolle Verquickung von verkammertem Handwerk mit kommunalen Ordnungsbehörden deutlicher zu beobachten, als hier in München.“

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.buhev.de

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