(openPR) Die Bundesregierung hat „schwerwiegende“ Zwischenfälle bei der Tötung von Schweinen und Rindern auf deutschen Schlachthöfen festgestellt. Aufgrund der Akkordarbeit müssten Tiere wegen Fehlern bei der Betäubung unnötig leiden. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor. Verschwiegen wird dabei jedoch, dass jedes Jahr in Deutschland Hunderte Tiere vorsätzlich und vollkommen legal ohne Betäubung getötet werden, aus religiösen Gründen.
Auf den rund 5.100 Schlachthöfen in Deutschland wird im Akkord geschlachtet. Bis zu 750 Schweine werden pro Stunde betäubt, fünf Sekunden bleiben für die Tötung. Bei Rindern sind es 80 Tiere pro Stunde und 45 Sekunden für die Tötung. Wenig verwunderlich, dass die „Fehlbetäubungsrate“ hoch ist. Bis zu neun Prozent der Rinder und bis zu 12 Prozent der Schweine werden nicht richtig betäubt. Viele erleben die Schlachtung daher bei vollem Bewusstsein. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung so schwerwiegend, dass die tierschutzgerechte Tötung weiterentwickelt werden müsse.
Verschwiegen wird dabei, dass jedes Jahr Hunderte Tiere vorsätzlich und vollkommen legal ohne Betäubung getötet werden. Dies ist eigentlich verboten. Jedoch können Ausnahmegenehmigungen für Angehörige von Religionsgemeinschaften erteilt werden, die Gläubigen das Schächten „zwingend“ vorschreiben. In Deutschland sind es seit Jahren immer wieder Muslime, die dieses Recht für sich beanspruchen.
Um diese Grausamkeit zu beenden, muss das Tierschutzgesetz geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag seit Jahren vor, er wurde jedoch bislang nicht verabschiedet.
Aus Sicht von Stefan Klippstein, Sprecher des „Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.“, ist die Tatenlosigkeit der Bundesregierung ein Skandal: „Ein Tier ohne Betäubung zu töten ist grausamste Tierquälerei, egal ob auf einem Großschlachthof oder in einer muslimischen Schlachterei. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner weiß um die Problematik des betäubungslosen Schächtens, doch ignoriert sie das Leid der Tiere.“
Die Ministerin will in diesem Jahr das Tierschutzgesetz novellieren, doch das betäubungslose Schächten soll nicht verboten werden.
In anderen Ländern ist man da bereits weiter. Zum Beispiel haben Schweden, Island und die Niederlande das betäubungslose Schächten bereits verboten.
„Religionsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht“, so Stefan Klippstein, „doch auch der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und in diesem Fall muss eindeutig dem Tierschutz der Vorrang gegeben werden.“
Ein Hintergrund-Video zum Thema Schächten finden Sie unter: http://www.tierschutzbuero.de/schaechten/









