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Zum Betreuungsgeld: Sachlich und im Sinne der Wahlfreiheit

22.06.201211:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Zum Betreuungsgeld: Sachlich und im Sinne der Wahlfreiheit

(openPR) (Berlin). Wahlfreiheit ist ein hohes Gut, damit Eltern und Kinder die beste Variante für ihr Leben in Familie finden können.

In der Debatte der vergangenen Wochen wurde hauptsächlich Meinung gemacht, Misstrauen geschürt, wurden Familien gegeneinander ausgespielt. Mit Blick auf die gescheiterte Abstimmung des Gesetzentwurfes zum Betreuungsgeld mahnt DFV-Präsident Klaus Zeh deshalb vor allem eines an: Die Rückkehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung.

Begriffe wie „‚Rabenmütter‘ und ‚Heimchen am Herd‘ sind bösartige Spitzen, die Lebensmodelle der Familien attackieren. Vielmehr muss es darum gehen, Familien wirkliche Wahlfreiheit zu verschaffen“, sagt Zeh.

„Dazu gehören eine echte Anerkennung der Erziehungsleistung und eine bedarfsgerechte Infrastruktur. Wir brauchen Krippen und Kindergärten für Eltern, die diese Betreuungsform wünschen, wir brauchen Personal, das optimal qualifiziert ist und wir brauchen einen Betreuungsschlüssel, der den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder wirklich entspricht. Und wer sein Kind zu Hause betreuen möchte, muss das tun dürfen ohne finanziell und rentenrechtlich dafür bestraft zu werden.\"

Gerade für Kinder in den ersten zwei bis drei Lebensjahren geht es an erster Stelle um Bindung und erst danach um Bildung.

\"Wir sollten aus der aktuellen, schädlichen Debatte konstruktiv herausgehen und neu über eine moderne und verlässliche Familienpolitik nachdenken\", fordert der DFV-Präsident.

Das Betreuungsgeld auf Hartz IV anzurechnen, kann ebenso wenig eine Lösung sein wie die Stichtagsregelung.

Betreuungsgeld darf auch nicht verweigert werden, wenn Eltern ihre Kinder stundenweise in eine Betreuung geben, betont Klaus Zeh.

Das Betreuungsgeld ist nicht mehr und nicht weniger als ein Schritt in Richtung Wahlfreiheit. Von hier aus muss es zügig weitergehen zu einer Lösung, die flexibler und besser ausgestattet ist als das Betreuungs-geld. Eine von der Kinderzahl abhängige Staffelung ist eine gute Perspektive, die im Thüringer Erziehungsgeld bereits Umsetzung gefunden hat.

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