(openPR) Vom 18. bis 21. Juni 2012 beraten die Agrar-, Finanz-, Umwelt-, Gesundheits- und Kulturausschüsse des Bundesrats über den Kabinettsentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Die bundesweite Ärztevereinigung kritisiert, dass dieser Entwurf gegenüber der ohnehin unzureichenden Vorlage des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) noch weiter verwässert wurde und fordert klare Regelungen zur Stärkung der tierversuchsfreien Forschung.
Die Ärztevereinigung appelliert anlässlich der Beratungen an die Ausschussmitglieder, den vorliegenden Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz nicht einfach 'durchzuwinken', sondern die von Experten eingebrachten Änderungen zu berücksichtigen, um im Einklang mit dem Staatsziel Tierschutz tierversuchsfreien Methoden endlich mehr Gewicht zu verleihen.
Ein Gutachten der renommierten Basler Juristin Prof. Dr. iur. Anne Peters, das sechs der größten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen Deutschlands, darunter der Verein Ärzte gegen Tierversuche, in Auftrag gegeben hatten, bestätigt, dass der vom BMELV vorgelegte Entwurf die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht im erforderlichen Maße umsetzt. Demnach müssen die von der EU eingeräumten Spielräume, wahlweise höhere oder niedrigere Tierschutzstandards zu schaffen, 'nach oben' genutzt werden. „Das BMELV hingegen machte von der Möglichkeit der wirksamen Verschärfung der Regelungen zu Tierversuchen keinen Gebrauch. Auch der nun vorliegende Kabinettsentwurf verfehlt es, zumindest eine wirksame Einschränkung der tierexperimentellen Forschung herbeizuführen“, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.
Als minimale Forderungen sei nach Aussage des Vereins Sorge dafür zu tragen, dass den Behörden ein uneingeschränktes Prüfrecht der Tierversuchsanträge eingeräumt wird, Versuche an Menschenaffen sowie solche, die mit schwerem Leid verbunden sind, verboten werden und andere Primaten nur in Ausnahmefällen für Versuche herangezogen werden dürfen. Dringend revidiert werden müsse der Passus im Kabinettsentwurf, dass Tierversuche im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung nunmehr nicht mehr wie im ursprünglichen Entwurf des Landwirtschaftsministeriums unter die Genehmigungspflicht fallen sollen, sondern nur noch der Behörde angezeigt werden müssen.
„Die Politik muss alles dafür tun, um wenigstens die minimalen Möglichkeiten der EU-Richtlinie auszuschöpfen. Das Ziel jedoch muss die vollständige Kehrtwende zu einer gänzlich tierversuchsfreien Forschung sein“, erläutert Bitz.
Im Januar 2012 hatte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz sowie für eine Tierversuchsverordnung vorgelegt. Beide dienen unter anderem der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie. Die größten Tierschutzorganisationen Deutschlands, der Deutsche Tierschutzbund, der Bund gegen den Missbrauch der Tiere, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, der Bundesverband Tierschutz, der Bundesverband Menschen für Tierrechte und Ärzte gegen Tierversuche haben sich zusammengeschlossen, um mittels eines Gutachtens über zentrale Fragen rechtswissenschaftlich fundierte Klarheit zu erlangen. Die Verbände halten es für inakzeptabel, dass bei der Umsetzung die teilweise ohnehin unzureichenden EU-Vorgaben unterlaufen und das deutsche Tierschutzgesetz verschlechtert werden sollen. So ist beispielsweise eine umfangreiche Ausweitung der Zwecke, zu denen Tierversuche erlaubt sein sollen, vorgesehen.
Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche warnt schon seit Jahren vor den Gefahren, die die Übertragung von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen birgt und tritt aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen für innovative Methoden ohne die Verwendung von Tieren ein, wie ausgefeilte Computersimulationen, Mikrochips und Test an menschlichen Zellsystemen.
Weitere Information:
Informationen zum Rechtsgutachten >> http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/eu/918
Pressemitteilung der sechs Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen vom 22.5.2012 >>
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/917-22-mai-2012.html
Hintergrundinfos zur EU-Tierversuchsrichtlinie >>
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/eu/550-eu-tierversuchsrichtlinie-hintergrundinfos.html



