(openPR) ? Flexible und steueroptimierte Nachfolgeplanung
? Individuelles Portfolio kann beibehalten werden
Frankfurt, 27. September 2005 – Kapitalvermögen werden in Deutschland überproportional hoch besteuert. Das gilt für die Erträge genauso wie für die Vermögensübertragung an Erben und Nachfolger. Eine interessante Möglichkeit, die aktuelle Steuerlast und die kommende Erbschaftssteuer zu senken, ist die Individual-Lebensversicherung. Anders als bei anderen Lebensversicherungen muss dabei das Kapitalvermögen nicht umgeschichtet werden: Es bleibt, wie es ist – beispielsweise als Portfolio bei einem privaten Vermögensverwalter. Die Marsh GmbH bietet jetzt eine interessante Alternative für alle, die ihren Nachlass planen wollen.
Wer rechtzeitig daran denkt, sein Vermögen an seine Erben weiterzugeben, will meist auch bestimmen, wer was bekommen soll. Zudem sollte eine Konstruktion gefunden werden, die die Erbschaftssteuer möglichst niedrig hält. Eine interessante Lösung, die sowohl die persönliche Steuerlast reduziert als auch eine flexible und steueroptimierte Nachfolgeplanung ermöglicht, ist die Individual-Lebensversicherung.
Anders als bei den üblichen Lebensversicherungen wird das Vermögen bei einer Individual-Lebensversicherung genauso strukturiert und verwaltet, wie es der Versicherungsnehmer wünscht – in Fonds, Renten oder direkt gehaltenen Unternehmensanteilen. Übertragen wird lediglich das Depot, das heißt, sowohl der Vermögensverwalter als auch die Depotbank können unverändert bestehen bleiben. Der Versicherer, der üblicherweise in Luxemburg, Liechtenstein, Irland oder auch in Deutschland beheimatet ist, schließt hierfür auf der einen Seite entsprechende Verträge mit der Depotbank und dem Vermögensverwalter und auf der anderen Seite mit dem Kunden ab.
Anders als bei testamentarisch verfügten Kapitalübertragungen lässt sich das Erbe mit Hilfe mehrerer Individual-Lebensversicherungen sehr viel freier unter den Erben aufteilen: Individual-Lebensversicherungen können zunächst auf eigenen Namen abgeschlossen und später auf den oder die zukünftigen Erben übertragen werden. Der Versicherungsnehmer kann völlig frei eine Person als Bezugsberechtigten einsetzen, da Leistungen aus Lebensversicherungen nicht in die Erbmasse fallen und Pflichtteils-ansprüche nur auf die gezahlten Beiträge erhoben werden können. Damit der Erblasser die Verfügungsgewalt über das Vermögen zu Lebzeiten nicht verliert, bietet es sich beim Übertrag an, den Erblasser weiterhin mit einer geringen Quote als Versicherungsnehmer zu belassen.
Der Steuerspareffekt der Individual-Lebensversicherung ergibt sich aus § 12 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes: Im Fall einer Schenkung oder Erbschaft kann eine noch nicht fällige Police anstatt mit ihrem Nettoinventarwert alternativ mit 2/3 der eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge bewertet werden, unabhängig davon, wie hoch der Rückkaufswert bereits gestiegen ist.
„Unabhängig von den Steuervorteilen ist die Individual-Lebensversicherung auch die richtige Lösung für Erblasser, die ihre Nachfolge aktiv planen möchten“, sagt Dietmar Linde, Leiter des Geschäftsbereiches Private Client Services bei Marsh. „Gerade dort, wo es um Anteile am Familienunternehmen oder um komplexe Familienstrukturen geht, kann die vorausschauende Anlage in Individual-Lebensversicherungen die Zukunft des Familienunternehmens sichern und Streitigkeiten in der Familie bereits im Vorfeld vermeiden.“
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Marsh, ein Unternehmen der Marsh & McLennan Companies (MMC), ist das weltweit führende Unternehmen im Risiko- und Versicherungsmanagement. Die Aktivitäten von Marsh umfassen das gesamte Spektrum an Dienstleistungen, um Risiken von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen. Marsh beschäftigt 30.000 Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern und erwirtschaftete im Jahr 2004 einen Umsatz von 5 Milliarden US-Dollar. Für die Marsh GmbH, ehemals Gradmann & Holler, sind über 700 Mitarbeiter an den Hauptstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart und Wien tätig.







