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Betriebliche Gesundheitsförderung für kleine Unternehmen

29.02.201217:38 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Betriebliche Gesundheitsförderung für kleine Unternehmen
© Fotolia/LifeB
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(openPR) Hamburg, 29. Februar 2012. Immer mehr Kleinst- und Kleinunternehmen nehmen eine externe Mitarbeiterberatung als Psychosoziale Betriebliche Gesundheits-förderung mit Steuerbefreiung in Anspruch und schützen sich so vor psychischen Ausfallerkrankungen der Mitarbeiter.



In Deutschland arbeiten ca. 60% der Beschäftigten in Kleine und Mittlere Unternehmen KMU, die 99,4% aller Betriebe stellen. Ca. 50% sind in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten und rund 26% in Kleinst-Unternehmen tätig. Auch für diese Unternehmen gilt: Qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu finden und zu halten wird immer schwieriger. Aber welches Kleinunternehmen kann sich schon eine Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiter leisten?

So dachten bisher viele Unternehmer und sahen sich langen Ausfallzeiten von erkrankten Mitarbeitern hilflos ausgeliefert. Wie kann man die psychosoziale Gesundheit und somit die Zufriedenheit von Mitarbeitern erhöhen und dies steuerfrei? Diese Frage stellte sich auch das Hamburger Beratungsunternehmen LifeB Consulting und bietet mit der Externen Mitarbeiterberatung - Small Employee Assistance Program (SEAP) eine betriebliche Gesundheitsförderung ausschließlich für Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) bis 50 Mitarbeiter an. Zielgerichtet auf Erschöpfungszustände, Ängste, Stress, Depression, Burnout- und Boreout- Prävention.

Viele Kleinst- und Kleinunternehmen sind nicht über die Förderung informiert, dass das Jahressteuergesetz nach § 3 Nr. 34 EStG seit 2009 Maßnahmen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500,00 € pro Beschäftigten steuerfrei bleiben. Diese steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitsförderung muss nicht mehr kompliziert nachgewiesen werden. Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Maßnahmen aufwenden. Für den Arbeitnehmer handelt es sich ebenfalls um steuerfreie Leistungen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen.

Ein Wirtschaftsunternehmen nimmt in der Regel nur Geld in die Hand, wenn es sich davon einen Gewinn verspricht. Der Gewinn ergibt sich in vielfältiger Form, wenn es bereit ist eine Externe Mitarbeiterberatung als Psychosoziale Betriebliche Gesundheitsförderung seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Mit einem Pauschalbetrag von 41,00 € zzgl. MwSt. pro Beschäftigen und Monat, bietet das Unternehmen LifeB diesen Service an. Dies bedeutet ein durchschnittlicher Betrag von nur 2,05 € pro Beschäftigtem/Tag bei vollständiger Steuerbefreiung.

Damit sind zahlreiche positive Auswirkungen auf das Unternehmen verbunden. In der Rekrutierung und Mitabeiterbindung, da der Arbeitgeber Interesse zeigt an seinen Beschäftigten und erkennbar bereit ist, diese auch in nicht arbeitsbezogenen Bereichen zu unterstützen und dafür Mittel aufzuwenden. Die Mitarbeiter und auch Bewerber erkennen, dass sie vom Arbeitergeber als Menschen und ganzheitlich wahrgenommen werden. Hinzu kommt die Verringerung von Fehlzeiten. Dadurch, dass insbesondere psychische Probleme früher und schneller angegangen werden können, dauert eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr so lange oder kann sogar ganz vermieden werden. Mitarbeiter, die mit ihren Gedanken bei privaten oder beruflichen Problemen sind, können nicht so produktiv sein, als wenn sie sich voll auf ihre Aufgaben konzentrieren können.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter "http://www.lifeb.de" oder telefonisch bei LifeB Consulting unter der Rufnummer +49(0)40-76 39 37 49.

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