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Falsches Signal für die Kinderbetreuung

13.02.201218:49 UhrVereine & Verbände

(openPR) Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) hält nach wie vor an seiner Interpretation einer EU-Verordnung fest, nach der Tagespflegepersonen als Lebensmittelunternehmer behandelt werden sollen und strengen Hygienevorschriften ähnlich der Großküchen nachkommen müssen. Dies obwohl die EU-Kommission als Herausgeber bereits im Dezember 2011 klar Stellung bezogen und eine Anwendung der Verordnung auf Tagesmütter und -väter gar nicht vorgesehen hat. Bundesweit sind ungefähr 70.000 Plätze in der Kindertagespflege von der Verordnung betroffen.


Aufgrund der Position des BMELV haben viele Bundesländer nun eigene Hygiene-Vorschriften für Tagespflegepersonen auf den Weg gebracht (u.a. Hamburg und Berlin), welche teilweise strenge Vorgaben machen.

Neben einigen kostenintensiven Umbauten (z.B. Holzoberflächen entfernen, Fliesen bis unter die Decke in der Küche) wären auch die Lebensmitteleinkäufe, Lagerung und Speisenzubereitung aufwendig zu dokumentieren. Hierzu zählen z.B. Ablösung und Aufbewahrung von Etiketten sowie Kassenbelegen, Temperaturkontrolle der Lebensmittel beim Einkauf, Serviertemperatur der Speisen (nicht unter 70°). Ferner soll das Tragen von Schmuck und die Verwendung von Duftstoffen enthaltenden Hygieneartikeln verboten werden.

Dies zeigt deutlich auf, wie hier statt einer Qualitätssicherung bei der Handhabung von Lebensmitteln, eine vollkommen unnötige Bürokratie geschaffen wird. Die Zeit, die eine Ausführung dieser Vorschriften benötigt, reduziert deutlich die Zeit die für die Förderung und Bildung der Kinder vorgesehen ist und entfernt die Kindertagespflege ebenso deutlich von einem charakteristischen Merkmal: familienähnliche Betreuung.

Bei dem erklärten Ziel der Bundesregierung, bis 2013 ausreichend Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen sicherzustellen einerseits und einem eklatanten Mangel an Tagespflegepersonen anderseits, ist diese unnötige Neuregelung sicher ein ganz falsches Signal an alle Beteiligten.
Kinderfee.de, Laufstall.de und der Deutsche Kindertagespflegeverein e.V. rufen mit dazu auf: Kindertagespflegepersonen, die im häuslichen Umfeld Kinder betreuen, sollen nicht als Lebensmittelunternehmer/-innen gelten.
Hier können Sie sich dem Aufruf anschließen: epetitionen.bundestag.de

Der Deutsche Kindertagespflegeverein e.V., DKTPV, ist ein Verein für alle Interessierte an der Kinderbetreuung in der Tagespflege. Er kümmert sich um Themen rund um die Kinderbetreuung, setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen ein, hilft bei der Lösung von Konflikten und der Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen. Der DKTPV engagiert sich öffentlich, erarbeitet Gutachten, spricht Empfehlungen aus und will neue Dienstleistungen in die Kindertagespflege integrieren.
Laufstall.de ist eine Kinderbetreuungszentrale im Internet. Sie bietet für Eltern, Tagesmütter und Tagesväter Informationen zur Kindertagespflege von Steuern und Finanzen bis zu Erziehung und Fortbildung sowie aktuelle Tipps, Infos und Termine. Laufstall.de ist außerdem ein Tagespflegetreff im Web auf dem Tagesbetreuer/innen und Eltern im Forum mitreden, Erfahrungen austauschen und Kontakte knüpfen können.
Kinderfee.de ist ein junger Online-Familienservice, der Eltern hilft qualifizierte Kinderbetreuung zu finden. Darüber hinaus bietet er eine kostenlose pädagogische Beratung für Eltern, Tagesmütter und –väter und Babysitter sowie Informationen rund um das Thema Kinderbetreuung. Kinderfee.de kümmert sich um die Fort- und Weiterbildung der Betreuer und mischt sich in politische Diskussionen ein, um bei der Gestaltung künftiger Richtlinien und Gesetze mitzuwirken.

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