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uniVersa verbessert Berufsunfähigkeitsversicherung: Neue Zielgruppenlösungen mit belohnter Eigenverantwortung

(openPR) Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weiter verbessert. Der Tarif wurde komplett neu kalkuliert und um spezielle Zielgruppenlösungen erweitert. Zudem sorgt eine Einstufung in sechs Berufsgruppen - statt bisher fünf - für risikogerechte und vielfach niedrigere Beiträge. Im Vergleich zum Alttarif sparen beispielsweise Busfahrer bis zur Hälfte sowie Bürokaufleute, Sprechstundenhilfen, Steuerberater und Elektroingenieure bis zu einem Drittel an Beiträgen. Wer zusätzlich bereit ist, eine zeitlich begrenzte Karenz- bzw. Wartezeit von 6, 12, 18 oder 24 Monate einzuschließen, kann noch einmal bis zu 25 Prozent an Beiträgen sparen.



Lebensphasenorientierte Absicherung
Bereits ab Geburt kann für Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit abgeschlossen werden. Schüler ab 15 Jahre, Studenten und Auszubildende sind in der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 1.000 Euro Monatsrente versicherbar. Über Nachversicherungsgarantien kann der wichtige Schutz bei steigendem Einkommen und bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt, Selbstständigkeit oder Hausbau bedarfsgerecht und ohne erneute Gesundheitsprüfung ausgebaut werden. Als einer von wenigen Anbietern am Markt sind bei der uniVersa Beamte und Richter bereits gegen Dienstunfähigkeit sowie Polizisten gegen Polizeidienstunfähigkeit versicherbar. Für PKV-Vollversicherte wird über das Einkommenssicherungskonzept „unisafe HQ“ ein nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente angeboten.

Verbraucherfreundliche Bedingungen
An der Bedingungsqualität hat die uniVersa bei ihrer mehrfach ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsversicherung nichts verändert. So verzichtet sie weiter auf eine abstrakte Verweisung sowie eine nachträgliche Beitragserhöhung, wie dies nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz möglich wäre. Die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent oder Pflegebedürftigkeit ab Stufe I rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit bezahlt. Bei verspäteter Meldung gibt es keine Leistungseinschränkungen. Während der Leistungsprüfung erfolgt auf Antrag eine zinslose Stundung der Beiträge. Der Prognosezeitraum ist verbraucherfreundlich auf 6 Monate begrenzt. Zudem ist eine Wiedereingliederungshilfe bis zu 9.000 Euro mitversichert. Mit einer optionalen Leistungsdynamik wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich garantiert um 2,5 Prozent angepasst. Damit können vor allem junge Menschen im Ernstfall ihre Absicherung wertstabil halten und gegen Inflation schützen.

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