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BGH: Prominente können für Werbeaussagen haften

(openPR) Berlin, 13. Dezember 2011

Mit Urteil vom 17. November 2011 (III. ZR 103/10) hat der BGH die zivilrechtliche Haftung von Prominenten verschärft, die sich für Angebote des grauen Kapitalmarktes in Prospekten und ähnlichen Druckwerken zitieren lassen. Konkret ging es um die Tätigkeit von Ex- Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) für den umstrittenen „Deutschen Vermögensfonds 1/Master-Star-Fonds“. Scholz hatte in einem Kurzprospekt und in mehreren Zeitungsinterviews in seiner Funktion als Beirat der Fondsgesellschaft daraufhin gewiesen, dass er persönlich dem Fondsmanagement anlegerschützende Vorkehrungen abgerungen haben. Der Kurzprospekt und die Zeitschrifteninterviews wurden den Anlegern zusammen mit dem Emissionsprospekt und den übrigen Zeichnungsunterlagen überreicht und haben viele von ihnen zur Zeichnung des Fonds bewogen.



Der Fond selbst wurde wegen unerlaubter Bankgeschäfte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahre 2005 geschlossen und musste rückabgewickelt werden, was eine sofortige Insolvenz und eine massenhafte Vernichtung von Anlegergeldern zur Folge hatte. Im Zusammenhang mit den Vermögensverlusten der Anleger wurde auch weitere politische D-Prominenz umfassend auf Schadensersatz verklagt, u. a. der frühere Berliner Senator Walter Rasch. In die Konzeption des Fonds war der berüchtigte Initiator der Göttinger Gruppe, Hans-Jürgen Rinnewitz, verwickelt, den Vertrieb übernahmen die berüchtigten Truppen der Futura Finanz unter Michael Turgut. Turgut ist bezeichnenderweise wegen eines anderen Fonds aktuell von der Staatsanwaltschaft in Hof wegen des Verdachts des Wirtschaftsbetruges festgenommen worden.

Wenn Politiker eine zu enge Nähe zum grauen Kapitalmarkt suchen, geht das selten gut. Besonders anfällig hierfür scheint die Berliner Politiklandschaft zu sein. Neben den bereits genannten ehemaligen Schulsenatoren Rasch und ehemaligen Berliner Justizsenator Rupert Scholz ist aktuell der gerade erst ins Amt gekommene Justizsenator Braun wegen zu großer Nähe zu Schrottimmobilien-Verkäufen zurück getreten. Wenn auch dieser Rücktritt eher ein Akt der politischen Hygiene ist, zeigt das bereits genannte Urteil des Bundesgerichtshofes doch, dass Politiker aufpassen müssen, wenn sie sich für Graumarktunternehmen einspannen lassen. Immerhin kommt hier eine theoretische Haftung in Höhe des gesamten bezeichneten Fondvolumens und aller Anlegerschäden auf Herrn
Scholz zu.

Ob die Erwägungen des BGH auch auf andere Prominente übertragbar sind, bleibt abzuwarten. „Niki Lauda, Boris Becker und Michael Schumacher haben sich von den Gütersloher Investor ACI für dessen Geschäfte in Dubai als Werbeträger zur Verfügung gestellt, Gerhard Schröder hielt eine Rede vor Führungskräften des Finanzvertriebs AWD, Theo Waigel lässt sich im Kundenmagazin des Emissionshauses „Rothmann & Cie“ abbilden, Otto Graf Lambsdorff, Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher ließen sich mit Verantwortlichen der inzwischen insolventen Göttinger Gruppe ablichten – Wo ist die Grenze der Haftung?“, fragt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Im Fall Rupert Scholz hatte dieser sich insbesondere in den Interviewpassagen berühmt, auf die Fondgeschäftsführung Einfluss genommen zu haben, um anlegerschützende Bestimmungen durchzusetzen. Ihm selbst habe das Produkt persönlich überzeugt und er halte sich und die anderen bewusst „in Obligo“ gegenüber den Anlegern. Soweit sind die anderen Prominenten sicherlich nicht gegangen.

FAZIT: Das Urteil des BGH wird hoffentlich weitere Prominente davon abhalten, um Vertrauen für windige Geschäftemacher des Grauen Kapitalmarktes zu werben. Das geringe Honorar, das sie hierfür erhalten dürften, ist das Haftungsrisiko schlichtweg nicht wert.

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