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Verbesserungen für Beamtinnen: Mutter-Kind-Kuren seit 01.01.2004 beihilfefähig

22.08.200510:21 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Verbesserungen für Beamtinnen: Mutter-Kind-Kuren seit 01.01.2004 beihilfefähig
Joggen in der Gruppe
Joggen in der Gruppe

(openPR) Mutter-Kind-Kuren sind im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes als vollfinanzierte gesetzliche Krankenkassenleistung bestätigt worden. Durch die Formulierung von konzeptionellen, personellen und baulichen Mindestanforderungen wird das Therapieangebot in den Mutter-Kind-Kliniken weiterentwickelt und entscheidend verbessert. Ein weiterer positiver Aspekt ergibt sich durch die Absenkung des maximalen Fahrtkostenanteils von 13 auf 10 Euro und durch die Änderung der Beihilfeverordnung des Bundes: Seit 01.01.2004 sind Mutter-Kind-Kuren in Form einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 8 der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) beihilfefähig. Damit steht auch Beamtinnen bei Vorliegen entsprechender Indikationen die Möglichkeit offen, eine Mutter-Kind-Kur für sich in Anspruch zu nehmen. Wer hierzu noch Fragen hat, kann sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800/2 23 23 73 unverbindlich beraten lassen. Weitere Informationen gibt’s unter www.kur.org. Übrigens: Diese Regelungen gelten auch für beamtete Väter. Mehr Infos dazu unter www.vater-kind-kur.de.


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