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Trennungsfamilien: Besuchsmöglichkeiten von Vätern in Mutter-Kind-Kuren

17.08.201118:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Trennungsfamilien: Besuchsmöglichkeiten von Vätern in Mutter-Kind-Kuren
Kur+Reha GmbH: Besuchsrechte von Vätern
Kur+Reha GmbH: Besuchsrechte von Vätern

(openPR) (Interview mit Melcher Franck, Geschäftsführer der Kur + Reha GmbH)

Freiburg im Breisgau, 17. Aug. 2011: – Leben Eltern getrennt oder sind sogar geschieden, sind Konflikte um die gemeinsamen Kinder meist vorprogrammiert. Häufig werden daher zwischen den Eltern außergerichtliche oder gerichtliche Vereinbarungen getroffen, die den Umgang – meist der Väter – mit den Kindern regeln. Dies wirft oft auch Unsicherheiten über die Besuchsmöglichkeiten während einer Mutter-Kind-Kur auf. Um Licht bzw. Zuversicht in das Dunkel zu bringen, haben wir uns deshalb genau mit diesen Fragen an den Geschäftsführer, Melcher Franck, der Kur + Reha GmbH gewandt:



Wenn eine Mutter ihre Kinder zur Kur mitnimmt, haben Väter generell die Möglichkeit, die Kinder zu besuchen?
Melcher Franck: "Grundsätzlich können natürlich alle Patienten in Mutter-Kind-Kliniken Besuch empfangen. Die Praxis in den einzelnen Kliniken ist etwas unterschiedlich. Einzelne Häuser sehen die Wohnbereiche als Schutzraum für Frauen und bieten Aufenthaltsräume zum Besuch an, mindestens die Möglichkeit sich zu treffen und dann (gemeinsam) außerhalb der Klinik Zeit miteinander zu verbringen. Der grösste Teil der Kliniken (so auch unsere Häuser) dürfte heute aber weit toleranter sein und Besuch auch in den Zimmern zulassen. In vielen Kliniken (so auch bei uns) sind auch Gästeübernachtungen in den Appartements möglich.
In der Regel gehen wir davon aus, dass Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, in der Lage sind sich so abzustimmen, dass die Klinik in die Besuchsabsprachen nicht eingreifen muss."

Wie sehen diese Besuchsmöglichkeiten aus?
Melcher Franck: "Die Kliniken halten in der Regel keine speziellen Angebote für die besuchenden Väter vor. Sie können ihre Kinder treffen, abholen und mit ihnen eigene Freizeitaktivitäten gestalten.
In Absprache mit beiden betroffenen Eltern kann natürlich auch eine Beteiligung am Behandlungsprozess, zum Beispiel im Form von familientherapeutischen Gesprächen, oder auch eine Beteiligung an Freizeitaktivitäten der Klinik erfolgen."

Gilt dies auch bei getrennt lebenden Partnern, z.B. wenn es um den 14-tägigen Umgang mit den Kindern geht?
Melcher Franck: "Die Klinik unterscheidet nicht danach, in welcher Form Elternteile miteinander leben. Zum Glück gelingt es den Eltern meist schon im Vorfeld sich sinnvoll zu verständigen. Grundsätzlich muss ein Vater, der das gemeinsame Sorgerecht hat, ja bereits im Vorfeld zustimmen, wenn das Kind in eine Klinik reist. Es ist aber nicht Aufgabe der Klinik dies zu prüfen, sondern Aufgabe der Mutter bereits im Antragsverfahren die notwendige Abstimmung herbeizuführen. In der Praxis kommt es aber natürlich zu Fällen, in denen dies nicht gelingt. Wir versuchen dann den Abstimmungsprozess zwischen den betroffenen Eltern nachzuholen und die Kommunikation in Gang zu bringen."

Gibt es Situationen, in denen der Besuch der getrennt lebenden Väter nicht erwünscht ist?
Melcher Franck: "Sicher kann ein Besuch eines Vaters z.B. nach vorausgegangener Gewalt nicht hilfreich sein. In der Regel bestehen nach unserer Erfahrung dann aber auch bereits gerichtliche Auflagen zu einem reduzierten oder gänzlich untersagten Umgang des Vaters mit dem Kind."

Wenn ja, in welchen Fällen wird empfohlen, dass kein Kontakt mit dem Vater in dieser Zeit stattfindet? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage?
Melcher Franck: "Es gibt nach meiner Einschätzung hier keine besonderen gesetzlichen Regelungen. Maßgeblich sind die Vereinbarungen, die im Rahmen der Trennung oder Scheidung außergerichtlich oder gerichtlich getroffen sind. Bei zu erwartenden Schwierigkeiten für das Kind ist das Jugendamt einzuschalten – was in Einzelfällen auch durch Mitarbeiter unserer Kliniken geschieht. Solange es keine deutlichen Konflikte gibt, versuchen unsere Kliniken jeden Weg mitzugehen, die die zusammenlebenden oder getrennt lebenden Eltern miteinander abstimmen. In Krisenfällen versuchen wir, wie schon gesagt, einen unterstützenden Rahmen für eine neue Abstimmung zu schaffen."

Ausführliche Informationen zu Mutter-Kind-Kuren erhalten Sie unter www.kur.org oder über die kostenfreie Beratungshotline 0800/ 2 23 23 73.

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