(openPR) RA Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht, schreibt auf der V-aktuell Homepage: „Eine regelmäßige Kundeninformation ist in jedem Fall zu empfehlen, sowohl unter kaufmännischen Gesichtspunkten als wichtigen Kundenservice, als auch unter rechtlichen Aspekten, um einen bekannten und erkennbaren Informationsbedarf des Kunden zu befriedigen."
So sollten Versicherungsmakler ihre Kunden über die Senkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung und die Einführung von Unisex-Tarifen informieren, um Haftungsfälle zu vermeiden. Denn ein Versicherungsmakler hat als Sachverwalter seines Kunden "möglichst vollumfänglich die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen zu wahren und zu beachten", so RA Michaelis im V-aktuell Info-Verteiler Juli 2011.
Thomas Bethke von V-aktuell betont: „Wir unterstützten Versicherungsmakler, ihre Informations-Verpflichtungen zu erfüllen. Die V-aktuell Fachredaktion greift aktuelle Entwicklungen immer auf. In der Ausgabe „Herbst/Winter 2011“ werden unter anderem die Veränderungen des Garantiezinses und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu der Gleichbehandlung von Männern und Frauen kommuniziert.“
Darüber hinaus stellt die V-aktuell Fachredaktion wieder einen Themenmix mit vielen interessanten Informationen und Tipps für die Kunden des Versicherungsmaklers zusammen.
Mit einer individuellen Kundenzeitung von V-aktuell wird Versicherungsmaklern die Erfüllung ihrer Informationsverpflichtungen deutlich erleichtert.
Außerdem unterstützen Versicherungsmakler durch die regelmäßige Herausgabe einer Kundenzeitung die Attraktivität ihrer Dienstleistung und sparen zudem hohe Werbekosten.












