(openPR) In ihrer Antwort auf der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zum Thema „Fischerei und Fischzucht in Brandenburg“ (Drs. 5/3497) offenbart sie in Bezug auf den Kormoran ein erschreckendes Maß an Realitätsverweigerung. Die Landesregierung bestätigt unter anderem, dass die Teichwirtschaften im Land gegenwärtig nicht mehr kostendeckend wirtschaften können und Kormorane daran einen ganz wesentlichen Anteil haben.
Gleichzeitig weigert sich die Landesregierung, endlich einen auch mit den Nachbarländern abgestimmten Managementplan für die Kormoranpopulation zu etablieren. Als den entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie maßgeblichen „guten Erhaltungszustand“ der Kormoranpopulation im Land definiert die Landesregierung ohne jegliche wissenschaftliche Basis die Zahl von 2000 Brutpaaren. Dabei wird völlig ignoriert, dass die EU-Kommission bereits auf der Basis der Bestandszahlen von 1996 der Kormoranpopulation europaweit jenen guten Erhaltungszustand attestiert hat. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Land Brandenburg erst gut 1100 Kormoran-Brutpaare.
Weiterhin behauptet die Landesregierung, erst seit 1999 von erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden im Land zu wissen. Gleichzeitig führt sie aber aus, dass bereits in den Jahren 1994 bis 1996 angesichts der enormen Schäden durch Kormorane insgesamt mehr als 3,7 Mio. DM als Beihilfen an Fischereibetriebe und Teichwirtschaften durch das Land gezahlt wurden.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landesfischereiverband ein Ende der realitätsfernen und ideologisch geprägten Artenschutzpolitik des Landes. Wo überzogener Artenschutz grundlos eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen unmöglich macht, ist politisches Handeln gefragt. Frau Tack als zuständige Ministerin ist an dieser Stelle gefordert.





