Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung aus Arbeitgeberdarlehen bleibt regelmäßig bei Vereinbarung einer Ausgleichsklausel bestehen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, Az.. 10 AZR 873/08).
Sachverhalt -Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeber A beschäftigt Arbeitnehmer B. A gewährt B ein Arbeitgeberdarlehen. A und B beenden einvernehmlich das Arbeitsverhältnis. Nach der Ausgleichsklausel werden alle an dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche abgegolten. B verlangt Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens. A klagt auf Feststellung, dass er keine weiteren Raten mehr zahlen muss. Die Klage hat keinen Erfolg.
Rechtsgründe - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
Der Rückzahlungsanspruch besteht nach § 488 I BGB. Der Anspruch ist nicht von der Ausgleichsklausel erfasst worden. Der Rückzahlungsanspruch besteht aus dem Darlehensvertrag und nicht aus dem Arbeitsvertrag. Dies sind zwei unterschiedliche zivilrechtliche Verträge.
"Bei der Formulierung von arbeitsrechtlichen Abgeltungsklauseln bedarf es stets einer genauen Ermittlung, welche Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten bestanden haben.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen zusammen. Gesetzte und Normen befinden sich in ständiger Entwicklung. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt. Die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen erfolgt durch die Gerichte. Für den Rechtsanwalt ist es unerlässlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig zu verfolgen. Nur so ist eine optimale Mandatsbearbeitung erfolgreich. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeberarbeitsrecht und Arbeitnehmerarbeitsrecht - Arbeitsrecht Dresden
In folgenden Themen war Rechtsanwalt Ulrich Horrion für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig:
Das Arbeitsrecht ist geprägt von Formalien und Fristen. Die Nichtbeachtung führt im Regelfall zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen.
Schon bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen sollte der fachkundige Rat des Rechtsanwaltes eingeholt werden. Arbeitsrecht Dresden.
Beratung und Kommunikation über Skype möglich - Arbeitsrecht Dresden
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Arbeitsrecht Dresden.
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Arbeitsrecht Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei.Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Interationalität zukünftig mit abdecken.
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion - Arbeitsrecht Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Arbeitsrecht Dresden.
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Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers bzgl. Ausbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung setzt wirksame Vereinbarung voraus - Arbeitsrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden
Eine als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestaltete Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten bei Arbeitnehmerkündigung ist nur wirksam, wenn Kündigungsgründe ausgenommen sind, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen (Urteil BAG vom 13.12.2011, Az. 3 AZR 791/09).
Sachverhalt - Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeber A bietet dem Arbeitnehmer B eine Ausbildu…
Frage an den Arbeitnehmer auf Schwerbehinderung nach Ablauf von 6 Monaten zulässig, § 90 I Nr. 1 SGB IX - Arbeitsrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nach Ablauf von 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (§ 90 I Nr. 1 SGB IX) nach einer Schwerbehinderung fragen (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 16.02.2012, Az. AZR 553/10).
Sachverhalt - Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmer A wird bei Fa. B im November 2007 für 2 Jahre befristet eingestellt. A ist zu 60 % Schwerbehindert. Dies weiß Fa. B. nicht…
… Az. XI ZR 170/13). Auch wer Darlehensverträge für den gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage geschlossen hat, kann die Unwirksamkeit des Bearbeitungsentgeltes und dessen Rückzahlungsanspruch auf ein rechtskräftiges Urteil stützen.
Das Amtsgericht Nürnberg hatte am 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13, rechtskräftig entschieden. In Nürnberg ging es um …
… Form der Überschussbeteiligung und belohnt das gesundheitsbewusste Verhalten der Mitglieder, erklärt Gruppenleiter Rolf Pickel. Bereits nach einem leistungsfreien Jahr beträgt der Rückzahlungsanspruch je nach Tarif und Tarifstufe einen Monatsbeitrag. Dieser steigert sich bei weiteren leistungsfreien Jahren auf bis zu vier Monatsbeiträge. Als Besonderheit …
… jedem Fall erklären, warum sie die Provision zurückerhalten möchte.
Auch hier sind wieder die formalen Anforderungen des HGB zu beachten. Die Vermittlungsgesellschaft muss ihren Rückzahlungsanspruch auch beweisen – also einen Buchauszug vorlegen, aus dem sich der Rückforderungsgrund ergibt. Meist handelt es sich um die Stornierung des Vertrages durch …
… Richter urteilten in der Sache jedoch entgegen ihrer Kollegen und hoben die Urteile der Vorinstanzen auf. Sie erklärten, den vorliegenden Gesellschaftsverträgen keinen Rückzahlungsanspruch der Fondsgesellschaft entnehmen zu können. Dem Gericht nach müssten die Verträge dazu explizit und eindeutig eine solche Anspruchsvereinbarung aufweisen. Denn allein …
… Richter urteilten in der Sache jedoch entgegen ihrer Kollegen und hoben die Urteile der Vorinstanzen auf. Sie erklärten, den vorliegenden Gesellschaftsverträgen keinen Rückzahlungsanspruch der Fondsgesellschaft entnehmen zu können. Dem Gericht nach müssten die Verträge dazu explizit und eindeutig eine solche Anspruchsvereinbarung aufweisen. Denn allein …
… unser Kunde nichts zu tun, wenn er sich für die Sofort-Entschädigung entscheidet. Kommen wir bei der Prüfung der Kreditunterlagen zu der Auffassung, dass ein Rückzahlungsanspruch bestehen könnte, bieten wir unseren Kunden die Auszahlung von 50 % der Darlehensgebühr als Sofort-Entschädigung an. Im Gegenzug überträgt uns der Kunde den Rückzahlungsanspruch.
Die …
Trotz Ausgleichsklausel bleibt Rückzahlungsanspruch grundsätzlich bestehen
Rechtsgrundsatz
Bei Vereinbarung einer Ausgleichsklausel bleibt der Anspruch des Arbeitgebers aus Arbeitgeberdarlehen regelmäßig bestehen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, Az.. 10 AZR 873/08).
Sachverhalt
Arbeitnehmer B ist bei Arbeitgeber A beschäftigt. B erhält …
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so verjährt der Rückzahlungsanspruch des Mieters innerhalb von sechs Monaten.
Hintergrund
Der ehemalige Mieter einer Wohnung verlangt von der Vermieterin Rückzahlung eines Betrages, den er für die …
… als Vollzeitbeschäftigten, hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zinssatz und Steuern
Ein entscheidender Punkt ist der Zinssatz und die damit zusammenhängende steuerliche Behandlung des Arbeitgeberdarlehens. Wird das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger als am Markt üblich, …
… Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung frei. In diesem Zeitraum sollte auch der Resturlaub eingebracht sein. Eine allgemeine Abgeltungs- bzw. Ausgleichsklausel enthält der Vergleich nicht. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte die Klägerin die Abgeltung von 67,10 Gutstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto mit …
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