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MÜLLER-SÖNKSEN / KNOPEK: Überbieten der Privatsender gehört nicht zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag

10.06.201117:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MÜLLER-SÖNKSEN / KNOPEK: Überbieten der Privatsender gehört nicht zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag
Dr. Lutz Knopek (Göttingen)
Dr. Lutz Knopek (Göttingen)

(openPR) BERLIN. Zu den Überlegungen von ARD und ZDF, sich die Übertragungsrechte an den Spielen des DFB-Pokals für den Zeitraum 2012 bis 2016 zu sichern, erklären der der medi-enpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt MÜLLER-SÖNKSEN und der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Sportausschuss Lutz KNOPEK an-lässlich der Auslosung der ersten DFB-Pokalhauptrunde am Samstag:

Nicht König Fußball regiert die Öffentlich-Rechtlichen, sondern eigentlich die Rundfunkräte. Die ARD sollte sich an der breiten Kritik am ZDF für den Erwerb der Übertragungsrechte an der UEFA Champions League orientieren und sich nicht auf die Übertragung des teuren Profi-Spitzensports beschränken. Dieser ist nur Teil des Grund-versorgungsauftrags, weil er Anreiz und Vorbild des Amateursports ist. Deshalb sollten ARD und ZDF die ganze Brei-te des Sports abbilden und hierfür umsichtig mit den Gebührengeldern umgehen.

Während bei der Übertragung der Leichtathletik-Weltmeisterschaften seitens der öffentlich-rechtlichen Sender mit klammen Kassen argumentiert wurde, schlagen ARD und ZDF beim Boxen und Fußball selbst bei großen Summen sofort zu. Erst Ende Mai haben ARD und ZDF die Senderechte für Spiele der Frauen- und der Herrenfußballnationalmannschaft sowie der 3. Liga und der Frauen-Bundesliga erworben. Hier entsteht eine eindeutige Zentrierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens auf eine Sportart.

Für die Gebührenzahler ist es nur schwer nachzuvollziehen, wenn mit ihren Geldern private Sendeanstalten beim Kauf von Übertragungsrechten überboten werden und Formate überteuert erkauft werden, für die es ohnehin eine Nachfrage auf dem Markt frei empfangbarer Sender gibt.

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