(openPR) BERLIN. Zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin, das beschlagnahmte Vermögen der ehemaligen DDR-Außenhandelsfirma Novum gehöre der Bundesrepublik Deutschland, erklärt der Sprecher für Wohnungswesen, Bau und Aufbau Ost der FDP-Bundestagsfraktion, Joachim GÜNTHER:
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin , dass das Vermögen der früheren DDR-Außenhandelsfirma Novum zum Vermögen der SED und nicht der österreichischen KP gehörte, hat das Gericht geklärt, dass dieses Vermögen in Höhe von ca. 250 Millionen Euro der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Da dieses Geld für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für die wirtschaftliche Umstrukturierung in den neuen Ländern einzusetzen ist, fordert die FDP die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zu erwartenden Einnahmeausfälle der LKW-Maut in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro auf, das ehemalige SED-Vermögen insbesondere für den weiteren Ausbau der Infrastruktur in den neuen Ländern zu verwenden. Infrastruktur bildet den Nährboden für eine prospirierende Wirtschaft und ist somit wichtigste Voraussetzung für Beschäftigungswachstum im Osten unseres Landes.