(openPR) 26 September 03
Zu dem am heutigen Tag im Bundesrat zu verhandelnden Gesetzentwurf aus Hamburg, der den Laendern die Uebertragung der Handelsregisterfuehrung auf die Industrie- und Handelskammern ermoeglichen soll, erklaeren der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundes-tagsfraktion, Joachim Stuenker, und der Justitiar der SPD-Bundestagsfraktion und zustaendige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Hermann Bachmaier:
Nach geltendem Recht werden die Handelsregister von den Amtsgerichten gefuehrt - und das aus gutem Grund. Denn nur so kann seine Funktion als Publizitaetsmittel und Kontrollinstrument garantiert werden. Das Handelsregister ist ein wichtiges Instrument zur Offenlegung der wesentlichen Rechtsverhaeltnisse der eingetragenen Kaufleute und Handelsgesellschaften. Die Pruefung der Eintragungsvoraussetzungen durch eine unabhaengige staatliche Einrichtung, wie das Gericht, muss gewaehrleistet bleiben.
Gegen eine Uebertragung spricht daher insbesondere die damit verbundene Interessenkollision bei den Industrie- und Handelskammern. Die Pflicht zur unabhaengigen Pruefung ist mit dem gesetzlichen Auftrag der Kammern als Interessenvertretung der regionalen Gewerbe-treibenden nicht zu vereinbaren.
Wenn die Befuerworter einer Uebertragung ihre Forderung mit dem Argument untermauern, die Justiz solle sich auf ihre Kernaufgaben beschraenken, so verkennen sie diesen Kernbereich.
Die Registerfuehrung koennte den Industrie- und Handelskammern aufgrund des hoheitlichen Charakters gar nicht als eigene Angelegenheit sondern nur als staatliche Auftragsangelegenheit uebertragen werden. Die damit verbundene staatliche Fachaufsicht wuerde anstelle der angekuendigten Deregulierung jedoch zu einem Buerokratiezuwachs fuehren.






