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Flucht- und Rettungspläne regelmäßig auf Aktualität prüfen lassen

16.02.201108:31 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Flucht- und Rettungspläne regelmäßig auf Aktualität prüfen lassen
Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungsplan

(openPR) Flucht- und Rettungspläne werden in Betriebe und Einrichtungen aufgestellt, wenn es die Größe vom Gebäude, Personenanzahl oder Gefahren erfordern.
Flucht- und Rettungspläne zeigen Mitarbeitern und Besuchern mögliche Rettungswege, Sammelplätze sowie Brandschutz- und Rettungseinrichtungen. Flucht- und Rettungspläne werden an übersichtlichen Plätzen zur Orientierung der Mitarbeiter und Besucher aufgehangen.

Flucht- und Rettungspläne werden von Sachverständigen, Brandschutzfachplanern oder von Brandschutzbeauftragten nach der DIN 4844-3 bzw. zukünftig nach der neuen DIN ISO 23601 erstellt.
Flucht- und Rettungspläne müssen in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Ändern sich die Standorte von z.B. den Brand- und Rettungseinrichtungen oder der Fluchtweg, muss der Flucht- und Rettungsplan ebenfalls aktualisiert werden.

Simon Schmeisser Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann erstellt nach Planvorlagen oder nach Begehung, bundesweit Flucht- und Rettungspläne.

Weitere Informationen zu Flucht- und Rettungsplänen oder zur Planerstellung findet man auf www.hrbrandschutz.de oder können über die Kontaktdaten angefordert werden.

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