(openPR) Wie die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. mitteilt häufen sich die Kapitalanlagerechtsfälle immer mehr.
Viele Finanzvertriebe entpuppen sich als "Zockerbuden", die Geld zu verdienen über das Interesse des Kunden stellen und große finanzielle Schäden anrichten. Jüngste Beispiele sind die Pleiten der Venturion AG und Phoenix Kapitaldienst mit zusammen ca. 300 Millionen Euro Schadenssumme.
So sind es auch keineswegs allein die kriminelle Energie einiger Weniger die den deutschen Kapitalmarkt in Verruf bringen. Viele andere Schuldige lassen sich ausmachen, allesamt verantwortlich für die ungeheure Geldvernichtung. Gierige Manager, interessengebundene Bank-Analysten und Wirtschaftsprüfer sowie skrupellose Finanzvertriebe halten diese Abzocker am Leben. Nicht dazu gehören entgegen weit verbreiterter Meinung die "gierigen Anleger".
Die Kapitalanlagefälle werden zunehmend komplexer und aufwändiger. Die Anlageangebote verändern sich in rasender Geschwindigkeit. Je komplizierter und undurchsichtiger die Produkte werden, um so mehr kann man offensichtlich daran verdienen!
Wurde früher vieles außergerichtlich verglichen, so ist in den letzten zwei bis drei Jahren die Tendenz festzustellen, dass immer öfter eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden muss. Ein Grund ist sicher die Häufung derartiger Fälle, aber auch die schlechtere wirtschaftliche Lage vieler Finanzdienstleistungsanbieter.
Laut DSK/BSZ® Kapitalanlegerschutzanwalt Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer und Tittel, Berlin, haben die Finanzdienstleistungsunternehmen aus früheren Haftungsprozessen gelernt. Dies bedeutet aber nicht, dass es zu keinen Fehlberatungen mehr kommt, sondern, dass sich die Unternehmen schon vorbeugend absichern, erklärt Rechtsanwalt Kälberer.
Trotz aller Fortschritte in den letzten Jahren ist leider immer noch zu bemängeln, dass an den Börsen Deutschlands der Anlegerschutz von zu niedrigem Niveau ist. Vielfach mangelt es weniger an den gesetzlichen Initiativen, sondern an deren praktische Umsetzung, die wichtige Gesichtspunkte völlig außer Acht lässt.
Nach wie vor fehlt es in Deutschland z. B. an einer effektiven Sammelklagemöglichkeit. Dies hat zur Folge, dass Anleger mit niedrigen Schadenssummen, angesichts der Komplexität mancher Anlagen und des Aufwandes für Recherchen, keinen effektiven Rechtsschutz haben und deshalb schutzlos manchen Anbietern ausgeliefert sind.
Ein weiteres Manko ist, dass der Gesetzgeber dem Anleger weitgehend die Beweislast aufbürdet. Die Finanzdienstleister treffen ganz selbstverständlich entsprechende organisatorische Vorkehrungen zur Beweissicherung, dagegen hat der Privatanleger in der Regel wenig dokumentiert und sich wenig bestätigen lassen. Folglich scheitern viele berechtigte Ansprüche schon im Vorfeld an Beweisschwierigkeiten.
Selbst anlegerschützende Normen, wie der § 31 WpHG, wurden von Finanzdienstleistern ins Gegenteil verkehrt. Es werden Kundenerfassungsbögen kreiert und ausgefüllt, die nur theoretisch zu einer optimalen Beratung des Kunden führen sollen. In der Praxis beinhaltet ein unbedeutendes Kreuz an der falschen Stelle einen Freischein für den Anlageberater, über hochriskante Anlagen fehlerhaft zu beraten. Durch zu grobe Differenzierung zwischen Anlageerfahrungen und Anlagekenntnisse des Kunden, das Ausfüllen derartiger Bögen "nebenher", fehlende oder ungenaue Anlageziele und verharmlosende Formulierungen sind diese Wertpapiererfassungbögen derzeit nicht nur die Ursache für Tausende von Fehlberatungen, sondern erschweren die gerichtliche Durchsetzung oftmals sehr.
Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an, gute und weniger gute.
Sogenannte Kapitalmarktexperten und auch viele Verbraucherschützer versuchen Ihre Kompetenz oft damit zu belegen, indem Sie blumenreich ihrer Verwunderung Ausdruck verleihen, zu welchen Risiken sich Anleger doch immer wieder verleiten lassen, um an den "schnellen Euro" zu kommen. Gerne wird dann noch angefügt, dass dies umso unverständlicher sei, wenn man bedenke dass doch weit über die Hälfte dieser "Zocker" Mittlere Reife, Abitur und auch oft über eine solide kaufmännische Ausbildung verfüge. Der gutgemeinte Ratschlag der Verbraucherschützer, bei Angeboten deren Renditen deutlich über dem Marktzins angesiedelt sind, sich lieber in Verzicht zu üben ist jedoch kaum hilfreich. Zudem ja immer wieder Renditen erzielt werden können die ganz erheblich über dem Marktzins liegen.
Interessierte Kreise streuen ständig die Nachricht, jetzt nicht den Fehler zu machen schlechtem Geld noch einmal weitere "Kohle" hinterher zu werfen. Man solle sich vor Rechtsanwälten hüten die im Prinzip im Nachhinein den Geschädigten noch einmal das Geld aus der Tasche ziehen, obwohl der Fall als solches schon ziemlich aussichtslos sei.
Sicher gibt es auch Anwälte, oft sind es "Einzelkämpfer" die den geschädigten Anleger weis machen wollen, dass es "meist sinnvoller sei, alleine und möglichst schnell die eigenen Interessen gegenüber den Schädigern durchzusetzen, als Zeit durch die Gründung und Kommunikation mit Geschädigtengemeinschaften zu verlieren. Gemeinschaften würden in der Regel nur dann Sinn machen, wenn ein Geschädigter allein nicht zum Ziel kommen kann. Ob ein solcher Fall vorliege, könne jedoch nur ein erfahrener Anwalt (also er selbst) durch Individualberatung klären.
Dazu der BSZ® e.V.:
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.
Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, werden konfrontiert mit überforderten Richtern, absurden Argumenten, abstrusen Entscheidungen und müssen schlussendlich die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Wer 50.000 Euro einklagen will, hat nach drei verlorenen Instanzen Kosten von 30.000 Euro zu berappen.
Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben sind nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.
Eine Sammelklage nach amerikanischem Muster ist in Deutschland nicht möglich, dennoch kann der einzelne Anleger von anderen Mitstreitern in vielfältiger Hinsicht profitieren. Rechercheergebnisse können für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und machen damit die Mandatsbearbeitung effektiver, vor allem aber senken sie die Aufwendungen und Kosten.
Ohne eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen, betont Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.
Ausschließlich solche Anwälte arbeiten mit den DSK/BSZ® Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert. DSK/BSZ® Anlegerschutzkanzleien wie zum Beispiel die Kanzlei Kälberer & Tittel haben die Erfahrung, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten erfolgreich zu bearbeiten.
DSK/BSZ® Vorstand Horst Roosen freut sich für die Anleger, dass es noch Anwälte wie die Kanzlei Kälberer & Tittel gibt, die sich nicht nur ausschließlich mit der juristischen Aufarbeitung der Sachverhalte befasst. Die Kompetenz dieses DSK/BSZ® Partners liegt in der fundierten Kenntnis der Börsen und Kapitalmärkte und ihren Gegebenheiten. Außerdem erhält sie Unterstützung bei der Bewältigung der oft äußerst komplizierten Sachlage durch stehende Kontakte zu Sachverständigen, Börsenfachleute, Hochschulen usw.
Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bestens bewährt.
Die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Jeder Geschädigte kann sich bei dem BSZ® e.V. einer Interessengemeinschaft anschließen oder eine solche neu gründen lassen. Als Kosten entstehen dabei nur eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 75.00 Euro. Die außerordentliche Vereinsmitgliedschaft selbst ist beitragsfrei.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung.
BSZ® e.V. Gr.-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg,
Telefon . 06071-823780 Fax: 23295
e-mail:
Tipp
Der Anwaltssuchdienst des BSZ e.V. ist unter folgenden Internetadressen erreichbar:
www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de
oder Telefon: 0180 500 36 17.









