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bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe: Sicherheitspartner im betrieblichen Brandschutz

Bild: bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe: Sicherheitspartner im betrieblichen Brandschutz
Brandschutz-Fachbetriebe planen und beraten in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes
Brandschutz-Fachbetriebe planen und beraten in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes

(openPR) Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen sind die tragenden Teile eines übergeordneten Brandschutz-Konzeptes

Kassel. - Die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe sind in Deutschland die anerkannten Sicherheitspartner für Unternehmen und Verbraucher. Sie haben sich insbesondere dem vorbeugenden Brandschutz verschrieben, der sowohl bauliche als auch anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen umfasst. Hierzu zählen eine Brandschutzordnung, das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, die Ausrüstung mit geeigneten Feuerlöschern, stationären Löscheinrichtungen, Brandmeldern und Rauchabzugseinrichtungen sowie Brandschutzübungen und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die Fachbetriebe helfen dabei in jeder Phase - angefangen bei der Projektierung bis hin zum Vollzug.

Jede dieser zahlreichen Einzelmaßnahmen, darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin, ist wiederum Teil eines Brandschutzkonzeptes, zu dessen Umsetzung in jedem Fall ein qualifizierter Fachbetrieb hinzugezogen werden sollte. Denn die Sachlage ist äußerst komplex: Ob Produktionsbetrieb, Verwaltung, Hochhaus, Garage, Verkaufs- oder Versammlungsstätte - in jedem Einzelfall sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, um der Fürsorgepflicht gerecht zu werden und als Unternehmer nicht persönlich in die Haftung zu kommen.

Unternehmer tragen eine hohe Verantwortung - und haften persönlich

Denn jeder, der ein Unternehmen leitet, trägt eine hohe Verantwortung - nicht nur für den geschäftlichen Erfolg, sondern auch für die Sicherheit und Unversehrtheit seiner Mitarbeiter. Aus diesem Grunde ist er beispielsweise dazu verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu kennen.

Sollte im Betrieb ein Feuer ausbrechen und Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haftet der Unternehmer persönlich, falls ihm schuldhaftes Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können. Neben der betrieblichen Katastrophe kann dann auch noch der private Ruin die Folge sein. Nicht zuletzt im eigenen Interesse ist daher ein regelmäßiger fachkundiger Abgleich aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen vorzunehmen.

Weitere Informationen zum betrieblichen Brandschutz sowie Adressen lokaler Brandschutz-Fachbetriebe sind direkt beim bvbf (Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel) erhältlich und im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de zu finden.

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