(openPR) Open Market Hintergründe Zulassungsverfahren und -voraussetzungen
Open Market ist die Bezeichnung der Deutschen Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Open Market ist aufgrund der Privatrechtlichkeit kein Organisierter Markt und ebenfalls kein (EU-) Regulierter Markt (engl. Regulated Markets), sondern ein börsenregulierter Markt (engl. Regulated Unofficial Market). Am 31. Dezember 2007 waren im Open Market 8.875 Unternehmen gelistet Heute sind es etwa 9800 Firmen. Hinsichtlich der regulatorischen Grundlage sowie der volkswirtschaftlichen Funktion als Einstiegssegment in den Börsenhandel ist der Open Market mit dem Alternative Investment Market] vergleichbar. Wertpapiere, die im Open Market gelistet sind, können grundsätzlich sowohl im Parketthandel über Xontro, als auch im elektronischen Handel über Xetra gehandelt werden. Dieses hängt letztendlich von dem Willen des Emittenten ab. Beim Listing zum Handel über Xetra ist, aufgrund der in der Regel geringen Liquidität, mindestens ein Designated Sponsor erforderlich, sofern ein kontinuierlicher Handel erfolgen soll. Wahlweise ist es jedoch auch möglich, die Verfahrensweise One-auction only zu wählen, bei der neben den Eröffnungs- und Schlusskursen lediglich ein Mittagskurs festgestellt wird. Bevor ein Unternehmen im Open Market gelistet wird, sind neben den Voraussetzungen für Teilnahme am Freiverkehr folgende zusätzliche Formalia zu erfüllen:
• Der Antrag zur Zulassung muss durch einen zugelassenen Handelsteilnehmer[4] der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
• Es muss eine International Securities Identifikation Number (ISIN) verfügbar sein bzw. vorab beantragt werden.
• Es dürfen keine behördlichen Handelsbeschränkungen vorliegen.
• Sofern nicht bereits eine Zulassung im Ausland existiert, muss ein Wertpapierprospekt vorliegen, der nicht älter als 6 Monate ist, oder ein Exposé erstellt werden.
• Es muss eine Handelszulassung bei der Deutschen Börse beantragt werden.
• Die Verpflichtungserklärung zur Anerkennung der AGB der Deutschen Börse sowie zum Schadensausschluss muss unterschrieben werden.
• Es muss ein Skontroführer benannt werden.
Ebenfalls entstehen einmalige Kosten in Höhe von 1000 Euro für das Zulassen der Aktien. Erfüllt ein Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen, so wird es automatisch sowohl für den Parketthandel als auch für den elektronischen Handel über Xetra an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse
• Antrag auf Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market
Dave Dube kommentiert: „ Seit Einführung des Open Marktes wurden die Listungsvorraussetzungen verschärft und es ist zu erwarten das die weiterhin der Fall sein wird, wie zum Beispiel der Nachweis von eingezahltem Stammkapital bis zu 250,.000 Euro. Für Firmen die Kunden der Open Market TV AG werden, hat sich die Gesellschaft bestimmte Vorrausetzungen gesetzt. Unter anderem sind die bestimmten Offenlegungspflichten der Gesellschaften nach dem WpPG und Disclaimer für die Webseiten dies zum Schutze der Anleger die in dem ansonsten immer noch intransparenten Freiverkehr für mehr Transparenz sorgen. Dies hat sich die OMTV zur Aufgabe gestellt.“
Quellenauszug aus Wikipedia









