(openPR) Der Bundesgerichtshof setzt seine anlegerfreundliche Rechtsprechung fort. In seiner Entscheidung vom 29.06.2010 – XI ZR 104/08 erweitert der BGH die Aufklärungspflichten von Banken, die für ihre Kunden die Finanzierung sog. Steuersparmodelle übernehmen.
Im Einzelfall sind Banken verpflichtet, den Kunden über ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ungefragt hinweisen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die finanzierende Bank gemeinsam mit dem Verkäufer oder den Vermittlern des zu finanzierenden Objekts institutionalisiert zusammenwirkt und die Bank gegenüber ihrem Kunden über einen offenbarungspflichtigen Wissensvorsprung im Hinblick auf eine arglistige Täuschung des Anlegers durch evident unrichtige Angaben der Vermittler oder des Verkäufers verfügt. In diesem Falle wird die Kenntnis der Bank von der arglistigen Täuschung widerleglich vermutet.
Dies gilt auch für die Finanzierung von geschlossenen Fondsanlagen, insbesondere geschlossener Immobilienfonds, und offensichtliche Unrichtigkeiten in dem jeweiligen Fondsprospekt oder falsche Angaben der Fondsinitiatoren.
Täuschen Vermittler ihre Kunden also arglistig durch unrichtige Angaben über die Höhe vereinnahmter Vermittlungsprovisionen so kommt eine Haftung der finanzierenden Bank gegenüber dem Anleger in Betracht. In diesem Falle hat sie dem Kunden dessen Schaden vollumfassend zu ersetzen, der ihm durch Erwerb des Steuersparmodells und die Eingehung des Darlehens entstanden ist.
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Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: . Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.
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Pressebericht „Bank muss Kunden auf arglistige Täuschung über Vermittlungsprovisionen bei Schrottimmobilien hinweisen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, erstrittene Entscheidung vom 01.08.2016 – 14 U 1780/15 – die Sparda Bank Nürnberg verurteilt und einem Darlehensnehmer Recht gegeben, der die Fehlerhaftigkeit der ihm vorgelegten Widerrufsbelehrung behauptet hatte.
Der Gesetzgeber hatte zum 11.06.2010 die Vorschriften für das gesetzliche Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen neu geregelt. Er hat in der Folge ein gesetzliches Muster zur Verfügung gestellt. Dieses Muster hat die Sparda Bank inha…
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.01.2016 – III ZR 159/15 – eine Haftung eines beurkundenden Notars bejaht, der seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht nachgekommen ist.
Diese Entscheidung ist insbesondere für Opfer sog. Schrottimmobilien von nicht unerheblicher Bedeutung. Schrottimmobilienopfer sind regelmäßig über die Immobilie und ihren Wert getäuscht worden. Daher können sie Ansprüche gegen Verkäufer und / oder Vermittler verfolgen. Nicht selten befinden sich Verkäufer und / oder Vermittler aber in Insolvenz, so da…
… bestätigt.
Im Einzelfall sind demnach Banken verpflichtet, den Kunden ungefragt auf ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der anfallenden Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen hinzuweisen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die finanzierende Bank gemeinsam mit dem Verkäufer oder den …
… dem Vorsitzenden des Bankensenats des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgefallen. Er sprach von "Betrug" und "arglistiger Täuschung" im Zusammenhang mit dem Verkauf so genannter Schrottimmobilien.
Für Anwalt Nittel hat die Entscheidung „für die Käufer von Badenia-Schrottimmobilien die Türe zu einer rechtlichen Lösung ihrer Probleme weit aufgestoßen“. Allerdings …
… Immobilie die Erwartungen keineswegs erfüllt. Die versprochenen regelmäßigen Mietausschüttungen blieben hinter den Erwartungen teilweise weit zurück oder sogar ganz aus.
Viele Opfer sog. Schrottimmobilien haben in der Vergangenheit nicht selten erst viele Jahre nach dem Kauf der Immobilie und dem Abschluss des Darlehensvertrages Schadensersatzansprüche gegen …
Anlegerrecht: Welche Schadensersatzansprüche haben Verbraucher gegen die finanzierende Bank bei sogenannten „Schrottimmobilien“
von Rechtsanwalt und Notar Frank Leithold, Wollmann & Partner GbR, Berlin
Am 29.06.2010 (Az.: XI ZR 104/08) hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die finanzierende Bank ihre Kunden bei steuersparenden Bauherren- und …
… Juni 2010 bestätigt.
Im Einzelfall sind Banken demnach verpflichtet, ihre Kunden auf ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen, sehr häufig auch als Schrottimmobilien bezeichnet, ungefragt hinweisen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die …
Der BGH hat eine sehr wichtige anlegerfreundliche Entscheidung für Erwerber von sogenannten Steuersparimmobilien bzw. Schrottimmobilien getroffen. In der Entscheidung des BGH XI ZR 232/2009 vom 21.09.2010 ging es um eine von einer Sparkasse finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Im zugrundeliegenden Fall hat das Gericht im …
… der BGH aus Gründen des Verbraucherschutzes seine bisherige Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten der einzelfinanzierenden Bank.
Bisher galt, daß in den Fällen der Schrottimmobilien, d.h. solcher Immobilien, deren Ertragswert übertrieben positiv dargestellt wurde, der Verbraucher beweisen mußte, daß auch die einzelfinanzierende Bank von der geschönten …
Die Problematik der Schrottimmobilien schien der Vergangenheit anzugehören. Doch in jüngster Zeit wurde erneut tausenden Anlegern der Erwerb einer Immobilie als „krisensichere Kapitalanlage“ angeboten – laut der von „Stiftung Warentest“ herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“ ist daran oft die Deutsche Kreditbank AG (DKB) als finanzierendes Kreditinstitut …
… eine Immobilie als Kapitalanlage vermittelt, müssen die Verbraucher auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Ebenso muss ein Vermittler auch hohe Vermittlungsprovisionen offenlegen. „Opfer von Schrottimmobilien müssen also noch nicht alle Hoffnung aufgeben. Ihnen stehen noch verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen“, so Rechtsanwalt Kanz.
Gericht stärkt Position für Käufer von Schrottimmobilien
• Signalwirkung für andere Verfahren
Düsseldorf, 27.01.2011. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.01.2011 machen Geschädigten neuen Mut, die in sogenannte Schrottimmobilien investiert und auf Schadensersatz geklagt hatten. Nach Einschätzung der Fachanwältin Nicole Mutschke …
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