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Quo vadis Bürgerbeteiligung?

08.11.201009:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Quo vadis Bürgerbeteiligung?

(openPR) „Die Sachsen wollen zu den Spitzenregionen Europas aufschließen. Deshalb gibt es bei uns kein Großprojekt, das erfolgreich durch Klagen gestoppt wurde. Wir haben Kohlekraftwerke gebaut, Straßen und Autobahnen, Braunkohle-Tagebaue erweitert. Das ist in anderen Bundesländern nicht mehr möglich.“


Stanislaw Tillich, sächs. Ministerpräsident
in „junge Welt“ vom 11.10.2010 (Titelseite)


Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) gab kürzlich mit seinem süffisanten Ausspruch (siehe Zitat) die Unterstützung, welche in den Anfangsjahren nach der deutschen Wiedervereinigung in Sachsen stark aus dem Baden-Württembergischen geleistet wurde, gegen den Bürgerprotest „Stuttgart-21“ an die dortige Landesregierung zurück.

„Wir wissen, liebes Wahlvolk, was zu tun ist. Wenn wir euch alles ganz fein erklären, werdet ihr schon sehen, dass wir recht haben. Windet euch nicht, denn jeder Aufwand geht ins Leere.“ spricht der Glasperlenspieler (Quelle: glasperlenspieler.wordpress.com am 11.10.2010).

Was die Stuttgarter scheinbar erst noch begreifen müssen, läuft in Leipzig schon ganz gut.

Zwar räumt sowohl die Sächsische Gemeindeordnung gemäß § 44 Abs. 3 Alt. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 dem Gemeinderat (der Ratsversammlung) bei öffentlichen Sitzungen ein, dass Einwohner und Vertreter von Bürgerinitiativen sowie Vereine die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten; als auch § 4 a der Hauptsatzung der Stadt Leipzig, wonach jeder Bürger im Rahmen der Ratsversammlung bei der Einwohnerfragstunde durch die Stadtoberen erhört wird.

Doch so schön die Worte auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig auch sind („Sie haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Leipzig? Oder Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Sie finden, dass so manches Problem überhaupt nicht oder nicht ausreichend im Stadtrat bekannt ist?“), halten sie der Realität leider zu oft nicht stand.

Über die aufgestellten Normen und damit die Zulässigkeit einer jeden gestellten Frage wacht das Büro für Ratsangelegenheiten als Schaltstelle zwischen Souverän und dem gewähltem Vertreter, welcher zuletzt im sog. Ältestenrat (bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen sowie dem Oberbürgermeister) über die Form der Beantwortung entscheidet.
So führe eine Reihe von Beschränkungen, wie zum Beispiel, dass dieselbe Frage nicht schon einmal in den letzen sechs Monaten behandelt wurde oder die Frage mehr als drei Unterfragen enthält dazu, dass die Fragen der Bürger leider allzu oft nur noch schriftlich beantwortet wird.

Über den Lauf der Abwicklung konnten in der Vergangenheit einige Aktive Zeugnis ablegen. Stadtrat Wolfram Leuze (Bündnis90/Die Grünen) berichtete mit klaren Worten ansatzweise in der Leipziger Volkszeitung (LVZ) vom 27.07.2010 darüber.

Dass die Leipziger Stadtverwaltung diese Art ihrer Kontrolle nicht mag, ist bekannt. Dass sie auch in dieser Art die Bearbeitung der Anfragen erledigt, wissen auch schon viele. Doch trotz vereinzelter guter Ausnahmen (Bürgermeister Prof. Fabian sollte hier Erwähnung finden), gibt es viele „Abfahrten“ für bürgerschaftliches Engagement in Form einer simplen, vorgelesenen und ermüdenden Beantwortung.

Wir als Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V. bekennen uns gemäß unserer Leitvorstellung und unserer Grundsätzen dazu, die Möglichkeiten um die Kompetenz der Bürger „zum Nutzen der besonderen Möglichkeiten der direkten Wege in die Kommunalpolitik“ zu unterstützen und zu befördern.

Wir verlangen von der Stadtverwaltung, insbesondere dem Oberbürgermeister, der inhaltlichen Beantwortung von Bürgeranfragen mehr Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen. Es geht um das Informationsverlangen des Souveräns.


„DEN BÜRGERN GEHÖRT DIE STADT, Ihr seid nur die Angestellten!“


Karsten Kietz (Vorsitzender) und Manuel Kuzaj (Pressesprecher) der Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V.

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