(openPR) Früher konnten fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift nur innerhalb Deutschlands eingezogen werden. Ein wirklicher Fortschritt im europäischen Zahlungsverkehr ist das im November 2009 gestartete, einheitliche, europaweit funktionierende Lastschriftverfahren.
Mit der sogenannten SEPA-Lastschrift werden erstmals auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich – dank einheitlicher Standards in der Abwicklung und im Datenformat sowie auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage.
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen können nicht zur Legitimation bei SEPA-Lastschriften verwendet werden. Erforderlich ist stets ein gesondertes Mandat, da bei der SEPA-Lastschrift das Kreditinstitut des Zahlers zur Kontobelastung berechtigt sein muss. Bei der Einzugsermächtigung hingegen ist nur der Zahlungsempfänger zum Einzug berechtigt.
Neben der Adresse und dem Namen muss auf einem SEPA-Formular nun auch die neue Gläubigeridentifikationsnummer des Anbieters, dem das Mandat erteilt wurde, angegeben werden. Zusätzlich muss erkenntlich sein, ob es sich um eine einmalige oder um eine wiederkehrende Lastschrift handelt. Vom Kontoinhaber sind Name, Adresse, Kontonummer sowie eine Unterschrift erforderlich.
Jede Mandatserteilung erhält eine Referenznummer; anhand derer der Kunde dann genau nachvollziehen kann, auf welche Ermächtigung sich die Buchung bezieht. Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift sind beispielsweise Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts und die Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC, erklärt Herr Thomas Sieghart von der Bankverein Werther AG.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten. Das Verfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftrag. Grundlage der Firmenlastschrift ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen, das den Zahlungsempfänger zum Einzug berechtigt.
„Durch die Einführung der SEPA-Lastschrift ergeben sich für unsere internationalen Firmenkunden ganz neue Absatzmärkte. Schon heute ist der Bankverein Werther in der Lage, in vielen Ländern Zahlungen im europäischen Format der SEPA-Lastschrift zu verarbeiten“, so berichtet Herr Thomas Sieghart vom Bankverein Werther.
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmenlastschrift ist: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Vor der ersten Zahlung müssen Zahlende ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. „Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden“ erklärt Herr Thomas Sieghart von der Bankverein Werther AG.









