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Deutsche Daten als Exportschlager: naiin fordert weltweite Datenschutz-Standards

26.08.201011:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Deutsche Daten als Exportschlager: naiin fordert weltweite Datenschutz-Standards

(openPR) Berlin – Zumindest in einem Punkt ist sich die Politik angesichts der derzeitigen Diskussion um Google Street View, Facebook & Co. einig: Das deutsche Datenschutzrecht, das seinen Ursprung in den 70er-Jahren hat und neuartige Anwendungen wie Geodienste bisher nicht einmal abdeckt, muss an das Internet-Zeitalter angepasst werden. Dabei gelte es jedoch, das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen der Dienste-Anbieter, Informationsbedürfnis der Allgemeinheit und Schutz der Privatsphäre des Einzelnen zu halten, betonte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.



"Die Aufgabe, das Datenschutzrecht entsprechend zu überarbeiten, stellt die Politik dabei vor eine weitere, entscheidende Problemstellung: Nämlich den massenhaften Export von Daten deutscher Bürger ins Ausland", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin). So sei eines der Hauptprobleme, dass die Daten deutscher Internet-Nutzer von großen Dienste-Anbietern - vor allem mit Sitz außerhalb der Europäischen Union - ins Ausland geschafft werden, um dort gespeichert und verarbeitet zu werden. "Internet-Nutzer können sich hierzulande daher grundsätzlich nie sicher sein, dass ihre bei der Nutzung von Internet-Diensten erhobenen Daten überhaupt in Deutschland gespeichert werden", so Dennis Grabowski.

Dieser Daten-Export kann laut naiin unangenehme Folgen haben. Denn das deutsche Datenschutzrecht kann im Ausland meist nicht durchgesetzt werden: Hat das die Daten verarbeitende Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland, gilt - beispielsweise entsprechend dem "Sitzlandprinzip" der EU-Datenschutzrichtlinie - die Rechtsprechung des Landes, in dem die Daten gespeichert werden. Es zählt demnach nicht der Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, sondern der Ort, an dem der Anbieter seinen Sitz hat. Das ermöglicht beispielsweise auch ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf die Daten, selbst wenn sie von Internet-Nutzern aus Deutschland stammen. "Dabei sind die Hürden für den staatlichen Datenzugriff in vielen Ländern längst nicht so hoch wie in Deutschland", gibt Dennis Grabowski zu Bedenken.

Aus diesem Grund fordert naiin die deutsche Politik auf, das deutsche Datenschutzrecht nicht nur wie geplant an das Internet-Zeitalter anzupassen, sondern sich zugleich auf internationaler Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass weltweite Datenschutz-Standards etabliert und durchgesetzt werden, die die Persönlichkeitsrechte von Nutzern ebenso schützen, wie sie die Informationsfreiheit stärken.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

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