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MyHammer erlässt Gebühren in den Flutgebieten

12.08.201017:31 UhrEnergie & Umwelt
Bild: MyHammer erlässt Gebühren in den Flutgebieten
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(openPR) Bis 27. August: Keine Gebühren für Aufträge in Sachsen und Brandenburg
- MyHammer macht so günstigere Preise für Endkunden möglich
- Schnelle Hilfe von Handwerkern aus ganz Deutschland wird so einfacher

Berlin, den 12. August 2010 – Schnelle und unbürokratische Hilfe von MyHammer für die Flutgebiete in Sachsen und Brandenburg: MyHammer erlässt die Nutzungsgebühren für alle Handwerker und Dienstleister, die in nächster Zeit Aufträge in den beiden von der Flut am stärksten betroffenen Bundesländern ausführen. Voraussetzung ist die Abgabe eines Angebots bis zum 27. August 2010 auf Ausschreibungen ab dem 10. August, deren Ausführungsort in Sachsen oder Brandenburg liegt und deren Auftraggeber dort wohnt.*



Mit dem Wegfall der Nutzungsgebühren ermöglicht MyHammer Handwerkern und Dienstleistern, Flutschäden zu besonders günstigen Preisen zu beheben. Flutopfer können schneller und einfacher einen dringend benötigten Handwerker auch außerhalb ihrer Region finden, da Handwerker aus ganz Deutschland, insbesondere aus den angrenzenden Bundesländern, gezielt günstige Angebote auf Ausschreibungen in Sachsen und Brandenburg abgeben können.

Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG: „Wir wollen mit unserer Aktion einen Beitrag dazu leisten, dass notwendige Wiederaufbau- und Reparaturarbeiten möglichst zügig beginnen können. Ziel ist, dass Verzögerungen minimiert werden, die durch einen Auftragsstau bei den in den Flutgebieten angesiedelten Handwerkern möglicherweise entstehen.“

Welche Anbieter profitieren von dem Gebührenerlass? Alle Handwerker und Dienstleister, die einen Auftrag über MyHammer bekommen, der folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie haben bis einschließlich 27. August, 23.59 Uhr, ein Angebot auf eine Ausschreibung abgegeben, die frühestens am 10. August von einem in Sachsen oder Brandenburg wohnhaften Auftraggeber eingestellt wurde; der bei MyHammer angegebene Ausführungsort muss ebenfalls in Sachsen oder Brandenburg liegen. Die betroffenen Auftragnehmer erhalten aus technischen Gründen trotzdem die sonst übliche Rechnung über die Nutzungsgebühr; diese wird sofort gutgeschrieben, sobald sie eine Mail an E-Mail schicken inklusive Angabe der Rechnungs- und Auftragsnummer.*

* Voraussetzung ist, dass Auftragnehmer die Registrierung bei MyHammer abgeschlossen und alle erforderlichen Dokumente eingereicht bzw. hochgeladen haben. Angebote müssen bis zum 27.08.2010 abgegeben worden sein und dürfen später nicht verändert werden. Gebühren für Pakete und Kontaktfunktionen sind von der Aktion nicht betroffen und werden wie sonst auch berechnet.


Weitere Informationen zu MyHammer finden Sie in unserem Newsroom: http://news.myhammer.de/

Bildmaterial finden Sie hier: http://news.myhammer.de/presse/download

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