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mhplus Krankenkasse fordert: Homöopathie muss Kassenleistung bleiben

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(openPR) Ludwigsburg, 19. Juli 2010.

Erneut ist die Homöopathie Gegenstand von Grundsatzdiskussionen geworden. Aktueller Auslöser sind die Sparzwänge im Gesundheitswesen. Weil die Wirksamkeit der Homöopathie mit gängigen wissenschaftlichen Methoden nicht nachgewiesen ist, haben Politiker angeregt, die homöopathische Behandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Doch bringt, bei Licht betrachtet, das Verbot der Homöopathie auf Kassenkosten einen echten Spareffek




Hinwendung zum Patienten als Schlüssel zum Erfolg

Jedoch ist der geringe Anteil der Kosten für Homöopathie an den gesamten Leistungsausgaben für die mhplus nicht der Hauptgrund für das alternativmedizinische Angebot: „Ob Schulmedizin oder Homöopathie oder eine Kombination aus beidem – Patienten und Versicherte haben ihre eigenen Erfahrungen mit unterschiedlichen Behandlungsmethoden und sollten auch in Zukunft selbst entscheiden können, welcher Methode sie den Vorzug geben“, so Michael Pfeiffer, Pressesprecher der mhplus.

Seit Generationen tobt in Deutschland ein Streit über die Wirksamkeit der Homöopathie. Gegner und Befürworter stehen sich unversöhnlich gegenüber. Fakt ist, dass eine homöopathische Therapie nicht nur aus der Verordnung von homöopathischen Arzneimitteln mit stark verdünnten Wirkstoffen (sogenannte Globuli) besteht, deren Wirksamkeit umstritten ist. Basis der Homöopathie ist die gründliche Anamnese und damit eine Hinwendung zum Patienten. Die gerät in der Schulmedizin immer mehr ins Hintertreffen. „Und gerade die ganzheitliche Betrachtung der Patienten und die intensive Berücksichtigung ihrer Lebensumstände trägt dazu dabei, dass die Homöopathie als sanfte Medizin in den vergangenen Jahren immer mehr Anhänger gefunden hat“, meint Pfeiffer. Er betont: „Die mhplus steht für einen umfassenden Leistungskatalog. Dazu gehört auch die Homöopathie, die deshalb Kassenleistung bleiben soll.“


Diese homöopathischen Leistungen bezahlt die mhplus

Im Rahmen eines Vertrages zur integrierten Versorgung mit speziellen Ärzten übernimmt die mhplus folgende Kosten für die homöopathische Behandlung: Homöopathische Erstanamnese (maximal einmal pro Kalenderjahr), Repertorisation (maximal zweimal pro Kalenderjahr), Homöopathische Analyse (maximal zweimal pro Kalenderjahr), Homöopathische Folgeanamnese (15 beziehungsweise 30 Minuten pro Sitzung) oder homöopathische Beratung (7 Minuten pro Sitzung) insgesamt bis zu 30 Minuten pro Quartal.


Eine private Zusatzversicherung kann das Leistungsspektrum abrunden

mhplus Versicherten, die sich über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus versichern möchten, bietet die Süddeutschen Krankenversicherung (SDK), exklusive Beitragsvorteile. Orientiert am Verzeichnis der Hufelandgesellschaft beinhaltet der Tarif NATURvario Versicherungsleistungen für eine Vielzahl von alternativen Behandlungsmethoden. Dazu gehören z. B. Akupressur, Chiropraktik, Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin.

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