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Rechnungshof verkennt qualitative Ziele der Bewährungshilfereform

21.07.201008:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rechnungshof verkennt qualitative Ziele der Bewährungshilfereform

(openPR) Stuttgart, 19. Juli 2010 – Der heute veröffentlichte Bericht des Landesrechnungshofs trifft einen Kostenvergleich zwischen der Situation vor und nach der Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe an die NEUSTART gGmbH, lässt aber die intendierten Ziele nahezu außer Acht. Jede Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte jedoch primär die angestrebten Zielen berücksichtigen bzw. untersuchen, mit welchem alternativen Mitteleinsatz diese Ziele ggf. günstiger zu erreichen wären.


Die vertragsschließenden Parteien (Land Baden-Württemberg und NEUSTART gGmbH) waren sich einig, dass die Etablierung verbindlicher Prozessstandards und, parallel hierzu, eine institutionalisierte Fachaufsicht von entscheidender Bedeutung für die angestrebte Qualitätsverbesserung sind. Übereinstimmend stellte man fest, dass die Belastungssituation der Sozialarbeiter Ende des Jahres 2006 an der Grenze des Verantwortbaren lag.

Grundentgelt bietet dem Land eine feste Kalkulationsbasis
für zehn Jahre
Durch das Grundentgelt, das dem Land für zehn Jahre eine feste Kalkulationsbasis bietet, werden potentielle Risken für den Auftraggeber an NEUSTART übertragen: Vornehmlich die sukzessive Fallzahlabsenkung pro Bewährungshelfer auf 1:60 kann einzig auf Grundlage des NEUSTART Geschäftsmodells, das sich neben der Integration ehrenamtlicher Bewährungshelfer auch auf eine Absenkung der Unterstellungszahlen konzentriert, erfolgen. Bis heute ist die Anzahl der Unterstellungen jedoch nicht gesunken, vielmehr ist sie im ersten Halbjahr 2010 um knapp 20 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Landesweiter Betreuungsschlüssel pro Bewährungshelfer von 1:96 auf 1:77 reduziert
Im Interesse einer adäquaten Klientenbetreuung sah sich NEUSTART darauf verwiesen, zusätzliches Personal einzustellen, um die intendierte Fallzahlabsenkung zu ermöglichen: So wurden 40 neue Stellen im Jahr 2009 geschaffen. Aktuell liegt der Betreuungsschlüssel im landesweiten Schnitt bei 77 Klienten, eine Differenz von „-19“ im Vergleich zu Beginn der Übernahme in freie Trägerschaft (1:96).

Rechnungshof verkennt die Wirkung einer gut organisierten Bewährungs- und Gerichtshilfe
Der Rechnungshof trifft keine Aussagen über die Erreichung der angestrebten Ziele; auch der Aspekt, ob diese in Eigenregie des Landes eine günstigere Umsetzungsmöglichkeit erlaubt hätten, findet keine Berücksichtigung. Die Wirkung einer gut organisierten justiznahen Sozialarbeit auf die innere Sicherheit wird weitgehend nicht in Betracht gezogen.

Landesrechnungshof abstrahiert von konkreten Auftragszahlen
Die Kosten der NEUSTART gGmbH sind für alle Dienstleistungsbereiche transparent und leicht nachzuvollziehen; so kostet ein Klient in der Bewährungshilfe im Durchschnitt jährlich 971 €, ein Täter-Opfer-Ausgleich 357 € und ein Gerichtshilfebericht 240 €. Der Bericht des Landesrechnungshofs bietet hierzu keine Vergleichswerte, da er von den konkreten Auftragszahlen abstrahiert und beispielsweise keinen Aufschluss darüber gibt, dass die Auftragszahlen im Täter-Opfer-Ausgleich seit 2007 von rund 480 auf über 1.100 im Jahr 2009 gestiegen sind.
Die ausschließlich am Vertragszweck mit dem Land Baden-Württemberg gebundene Mittelverwendung wird der NEUSTART gGmbH jährlich durch Testat eines Wirtschaftsprüfers bestätigt.

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