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Neuer Beratungsdienst rund um die WEG- und Mietverwaltung: „Der Verwalter-Brief“

09.06.201012:01 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Neuer Beratungsdienst rund um die WEG- und Mietverwaltung: „Der Verwalter-Brief“
Verwalter-Brief Herausgeber Richard Kunze vom Immobilienportal von Haufe-Lexware
Verwalter-Brief Herausgeber Richard Kunze vom Immobilienportal von Haufe-Lexware

(openPR) (Freiburg, 9. Juni 2010) – Aktuelle Informationen für Immobilienverwalter liefert ein neuer Beratungsdienst der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. Herausgeber Richard Kunze bringt in dem "Verwalter-Brief", der insgesamt zehn Mal pro Jahr erscheinen wird, konkret auf den Punkt, was Immobilienverwalter unbedingt wissen sollten.

Was sich Verwalter bisher in unterschiedlichen Quellen mühsam zusammen suchen mussten, bekommen sie jetzt komfortabel aus einer Hand. Regelmäßig werden die wichtigsten Verwalterthemen, Technikfragen und Urteile kompakt auf 12 Seiten zusammengefasst.

Dabei wird immer der praxiserprobte Weg gezeigt. Top-Experten zeigen Schritt für Schritt auf, wie die beschriebenen Methoden für das eigene Verwaltungsunternehmen genutzt werden können.

Die erste Ausgabe behandelt folgende Themen:
- Verwalterzustimmung bei Wohnungsveräußerung
- Kostenoptimierung bei der Aufzugswartung
- Personalführung in Verwaltungsunternehmen
- Deckert kompakt: Auch Eigentümer ohne Balkon muss zu Balkonsanierung beitragen
- Beirat muss aus drei Personen bestehen

Der Herausgeber Richard Kunze ist seit über 20 Jahren als Immobilienverwalter tätig. Als Vorstand der KUNZE Beteiligungen und Verwaltung AG in Worms leitet er die KUNZE-Gruppe mit 13 Unternehmen und über 20.000 verwalteten Einheiten. Kunze beschäftigt sich sowohl mit den fachlichen Fragen der Immobilienverwaltung als auch mit den betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen.

„Der Verwalter-Brief“
Richard Kunze (Hrsg.)
Newsletter, 12 Seiten, 128 Euro (inkl. MwSt., 10 Ausgaben)
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN: 978-3-648-00855-3
Bestell-Nr. A06436VJ

Mehr Informationen zum „Verwalter-Brief“ gibt es auf der Internetseite der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG unter http://www.haufe.de/shop

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