(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht Verbesserungsbedarf bei der Dokumentation der Anlageberatung gegenüber Privatkunden. Das ist das Ergebnis einer von der BaFin durchgeführten Markterhebung zum Beratungsprotokoll.
„Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden“, sagte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin.
Mit der Markterhebung, die Anfang Februar 2010 startete, sollte überprüft werden, inwieweit die seit Jahresbeginn geltenden Vorschriften zur Dokumentation der gegenüber Privatkunden erbrachten Anlageberatung umgesetzt wurden. Die BaFin wertete Antworten von 302 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie 1.099 Beratungsprotokolle von 192 Unternehmen aus und analysierte zusätzlich Schulungsunterlagen von 152 Instituten.
Resultat ist, dass die verwendeten Protokollvordrucke zur Dokumentation der Anlageberatung bei 15 Kredit- und 37 Finanzdienstleistungsinstituten unvollständig waren. Sie enthielten nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten, die keine Möglichkeit für individuelle Kundenangaben bieten. Die BaFin erwartet in den Protokollvordrucken jedoch so genannte Freitextfelder, in denen besondere Anliegen der Kunden ausreichend dokumentiert werden sollen.
Verbesserungsbedarf sieht die BaFin auch bei den Schulungsunterlagen der Mitarbeiter. Diese enthielten zu wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Kundenangaben. In rund zwei Drittel der ausgewerteten Protokolle, die über Freitextfelder verfügten, wurden diese nämlich nicht genutzt.
Zudem zeigte die Auswertung, dass die Mehrheit der befragten Kredit- und Finanzdienstleistungs-institute eine Unterzeichnung des Beratungsprotokolls durch den Kunden verlangt, ein Viertel der Institute die Ausführung des Wertpapiergeschäfts sogar ablehnt, wenn der Kunde nicht unterschreibt. Die Unterschrift des Kunden wurde bereits im Rahmen der Gesetzgebung diskutiert. Entschieden wurde jedoch lediglich, dass der Berater das Protokoll unterschreiben muss. Die BaFin fordert daher, dass weder die Anlageberatung noch die Erstellung und Aushändigung des Protokolls von der Kundenunterschrift abhängig gemacht werden dürfen.
Die BaFin wird nun die Institute, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, auf die erforderlichen Änderungen hinweisen. Außerdem sollen die Ergebnisse der Markterhebung mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Institut der Wirtschaftsprüfer erörtert werden. Ob die Institute entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen haben, wird die BaFin schließlich im Rahmen der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz feststellen.








