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Vorsicht bei niedrigen Baugeldzinsen und geringer Anfangstilgung

02.03.201012:22 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Niedrige Zinsen und eine übliche Anfangstilgung von 1 % ergeben in der aktuellen Niedrigzinsphase erschwingliche Kreditraten für Immobilien-Interessenten und machen für viele Verbraucher das eigene Heim erst bezahlbar. Doch hier lauert die Gefahr: Wer sich eine Immobilie nur mit Niedrigzinsen leisten kann, oder aus Unwissenheit keine höhere Anfangstilgung vereinbart, kann zum Ablauf der Zinsbindung schmerzlich in die Tilgungsfalle laufen.

Paunzhausen, den 26.01.2010. Wer in der aktuellen Niedrigzinsphase Baugeld benötigt, hat eine komfortable Ausgangssituation. Die Immobilienpreise sind noch günstig und Baugeld wird zu niedrigen Zinsen ausgereicht. Echte Finanzierungsexperten kennen allerdings die dabei lauernde Gefahr: Wer jetzt bei der Immobilienfinanzierung mit niedrigen Tilgungsraten Fehler macht, wird spätestens zum Ablauf der Zinsbindung eine böse Überraschung erleben und dann kann der Traum vom Eigenheim schnell zum Alptraum werden.

Es ist üblich und bei vielen Banken die Regel, dass Immobilienkredite mit einer Tilgungsrate von 1 % vereinbart werden. Die Kombination niedriger Zinsen mit niedriger Tilgungsrate ermöglicht dem Immobilienkäufer eine Finanzierung zu bequemen Kreditraten. „Über die Risiken dieser Varianten sind sich aber die wenigsten Verbraucher im Klaren und die Banken leisten nicht immer Aufklärungsarbeit“ sagt Robert Aschauer von Kreditcoaching.de. „Denn je niedriger die Tilgung ausfällt, desto mehr verdienen die Banken an der Finanzierung.“ Ein Rechenbeispiel zeigt, wo das Problem liegt: Wird ein Darlehen über 150.000 Euro mit einer Zinsbindung von 15 Jahren benötigt, dann liegt der Nominalzinssatz aktuell bei ca. 4,2%. Bei der üblichen Anfangstilgung von 1% ergibt sich für den Kreditnehmer eine monatliche Belastung von 650 Euro. Die Restschuld beträgt bei diesem Darlehen nach15 Jahren immer noch 118.000 Euro. Das sind noch fast 79 % der ursprünglichen Kreditsumme. Wird die anfängliche Tilgung jedoch auf 3 Prozent erhöht, dann erhöht sich die monatliche Belastung auf 900 Euro, jedoch halbiert sich die Restschuld zum Ablauf der Zinsbindung auf 56.000 Euro. Der Kunde hätte in diesem Beispiel ca. 17.500 Euro weniger Zinsen an seine Bank bezahlt. „Natürlich geht die Rechnung nur auf, wenn der Kreditnehmer auch die höhere Rate tragen kann.“ Der Honorarberater und KreditCoach Aschauer empfiehlt, sich unabhängigen und sachkundigen Rat einzuholen um die Möglichkeiten realistisch auszuloten und mit speziellen Softwaretools zu berechnen. „Wenn sich Immobilien-Interessenten keine höhere Tilgung leisten können, dann sollte man auch ehrlich zu sich selber sein und intensiv darüber nachdenken, ob ein Immobilienerwerb zu diesen Konditionen wirklich sinnvoll ist.“, warnt Aschauer. „Was hilft es einem Kreditnehmer, wenn er bis zum Ablauf der Zinsbindung die Kreditrate stemmen kann und dann massiv in die Tilgungsfalle tappt?“ Ein Zinsanstieg von 4,2 auf 8% - was im Hinblick auf die Staatsverschuldung und die drohende Inflationsgefahr durchaus wieder möglich ist – würde die Monatsrate bei einer Restschuld von 118.000 Euro schlagartig von 650 Euro auf 885 Euro erhöhen. Zudem erhöht sich die Gesamtlaufzeit des Darlehens und manche Kreditnehmer werden dann im Rentenalter ihre Darlehen noch abbezahlen. Man sollte die Darlehensgesamtlaufzeit nicht unterschätzen, denn bei einem Zinssatz von 4% und 1% Tilgung, dauert die Rückzahlung des Kredites über 40 Jahre.

KreditCoach Aschauer rät deshalb „zu einer fundierten Baufinanzierungsberatung und einem vernünftigen Finanzierungskonzept, dass optimal die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Kreditnehmer berücksichtigt. Eine niedrige Anfangsrate sollte nicht das Kriterium für eine Immobilienentscheidung sein, sondern ob die Finanzierung langfristig und nachhaltig tragbar ist. Dabei ist die Tilgungsfalle nur ein Beispiel dafür, auf welche wichtigen Punkte Verbraucher bei der Baufinanzierung achten müssen.“ Grundsätzlich empfiehlt Aschauer, „dass bei jeder Finanzierungsberatung ein Risiko- und Sicherheits-Check nicht fehlen sollte. Durch eine so genannte Worst-Case-Betrachtung kann man die Tragfähigkeit der Finanzierung auch unter schwierigen und veränderten Bedingungen prüfen und dem Kreditnehmer mögliche Probleme und Lösungsansätze aufzeigen.“.

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