(openPR) Berlin, 12.Januar 2010 – Zwar können Eigentümergemeinschaften nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) theoretisch Kredite zur Modernisierung Ihres Gebäudes in Anspruch nehmen. Jedoch bleiben die Gemeinschaften in der Praxis meist an dem Durchleitungsprinzip der Banken hängen und können deshalb keine KFW-Mittel in Anspruch nehmen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert deshalb, das Durchleitungsprinzip zu durchbrechen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ist eine bundeseigene Bank, über die alle großen Förderprogramme abgewickelt werden. Die KFW darf allerdings keine Kredite direkt vergeben, den Kreditantrag muss die Hausbank des Antragstellers stellen. Dieses sogenannte Durchleitungsprinzip verhindert, dass die KFW anderen Banken Konkurrenz macht. Die bankmäßige Prüfung in den durchleitenden Instituten soll dafür sorgen, dass nur Vorhaben von Kreditnehmern mit ausreichenden Sicherheiten gefördert werden. Und genau hier liegt das Problem. Nach dem 2007 novellierten WEG können Wohnungseigentümergemeinschaften zwar theoretisch Kredite und KFW-Förderungen in Anspruch nehmen, um zum Beispiel das Gebäude energetisch zu modernisieren. Jedoch hat die Eigentümergemeinschaft in der Regel keine Möglichkeit, Sicherheiten zu stellen beziehungsweise die Banken grundbuchlich abzusichern. Im Ergebnis ist es für Wohnungseigentümergemeinschaften sehr schwierig, an Kredite und KFW-Mittel zu kommen.
„Damit konterkariert der Bund seine eigene Klima- und Energiepolitik“, sagt DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler. „Eine vollständige energetische Modernisierung kostet schnell einmal weit über 100.000 Euro, bei größeren Wohnanlagen noch erheblich mehr.“ Wenn die gebildeten Rücklagen nicht ausreichen, wird eine Sonderumlage erhoben, bei der jeder Eigentümer seinen Anteil an den Gesamtkosten zahlen muss. Eine solche Summe können viele Eigentümer jedoch nicht aufbringen. Die Folge ist, dass die Wohnanlage nicht modernisiert wird, weiterhin Energie verschwendet und große Mengen CO2 ausstößt. Heckeler: „Von dieser bürokratischen und politisch nicht gewollten Modernisierungsverhinderung sind rund 3,5 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland betroffen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, bei Wohnungseigentumsgemeinschaften das Durchleitungsprinzip zu durchbrechen oder selbst Bürgschaften für die Kredite zu übernehmen.“
Die Bundesregierung hat über die KFW 8,5 Milliarden Euro für zinsverbilligte Kredite zur Verfügung gestellt. Diese Kredite sind für Privatpersonen vorgesehen, die an ihrem Gebäude energieeffiziente und energiesparende Maßnahmen durchführen. Weil Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Kreditprüfung der Hausbank durch das Raster fallen, haben sie jedoch keine Möglichkeit, an die Fördergelder zu kommen.












