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E-Voting hält Einzug ins Aktienwesen

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Micromata GmbH
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(openPR) Micromata stellt mit POLYAS die notwendige Technikinfrastruktur zur Realisierung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie bereit

Kassel, Dezember 2009 – Die Micromata GmbH, Spezialist für maßgeschneidertes Softwareengineering mit Sitz in Kassel, bietet mit dem Online-Wahlsystem POLYAS Aktionären die Möglichkeit zu mehr Mitsprache. Nach einer entsprechenden Gesetzesvereinbarung könnten Aktionäre bei Versammlungen ab sofort per Direktabstimmung im Internet mitentscheiden und somit die wirtschaftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft aktiv mitgestalten.



Das vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist im August in Kraft getreten. Für das vornehmliche Ziel, die Präsenz von Aktionären auf der Versammlung zu erhöhen, wurde das Aktienrecht mit der ARUG fit für das Internetzeitalter gemacht. Durch den Einsatz der Neuen Medien sollen Aktionäre vor und während der Hauptversammlung besser informiert und ihnen die Stimmrechtsausübung erleichtert werden.

Einer der wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung: Die Internetseiten der börsennotierten Unternehmen werden zur zentralen Plattform ausgebaut, auf der sämtliche relevanten Informationen zugänglich zu machen sind. Zudem spielt das Internet nun auch bei der Aktionärsversammlung selbst eine Hauptrolle. Zwar konnten die Versammlungen bereits bisher schon auf elektronischem Wege verfolgt werden, nun können sich Aktionäre zudem aber auch aktiv einbringen, sich mit Einwänden oder Fragen an die Hauptversammlung wenden und online ihre Stimme abgeben. Dieses Zulassen der direkten Stimmabgabe per Internet ist für Aktionärsversammlungen absolutes Neuland.

Micromata ist ein langjähriger Profi im Bereich Online-Wahlen und bietet mit der E-Voting-Software POLYAS eine Möglichkeit für Aktiengesellschaften, Online-Wahlen durchzuführen. Somit stellt das Unternehmen die technische Infrastruktur bereit, um die Gesetzesänderung auch in die Tat umzusetzen und dadurch Aktionären real ein größeres Mitbestimmungsrecht an Unternehmensentscheidungen zu verschaffen.

„Die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe erleichtert die Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Als Experten in Sachen Online-Wahl sehen wir die ARUG als große Chance, das Thema E-Voting in Deutschland auf eine ganz neue Ebene zu heben“, erklärt Kai Reinhard, Geschäftsführer der Micromata GmbH.

Mit POLYAS bietet Micromata die erste und bis heute einzige Softwarelösung, mit der in Deutschland rechtsverbindliche Wahlen online durchgeführt werden und diese ist heute mit international weit über einer halben Million Wählerstimmen für die ARUG bestens gewappnet. Um den Aktionären tatsächlich virtuelle Mitwirkungsrechte einzuräumen, müssen die Gesellschaften allerdings zunächst ihre Satzungen ändern, was zuvor wiederum auf der Hauptversammlung entschieden werden muss.

„Von der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl und Online-Teilnahme profitieren alle Beteiligten: Jeder Aktionär – ob er nun in Bangkok wohnt oder in Berlin - kann seiner Überzeugung entsprechend direkt abstimmen, ohne sich auf einen Stellvertreter verlassen zu müssen“, fasst Reinhard die Vorteile der Online-Abstimmung zusammen. „Die Unternehmen wiederum erwartet durch die Möglichkeit der Online-Teilnahme eine deutlich höhere Präsenz bei den Versammlungen. Dies reduziert zum einen die Wahrscheinlichkeit von Zufallsmehrheiten und stärkt zum anderen auch die kleinen Anleger.“

Micromata erstellt derzeit einen Leitfaden, der Aktiengesellschaften aufzeigt, was sie beachten müssen, um reibungslose Online-Wahlen durchführen zu können. Mit diesen Richtlinien und dem Einsatz des bewährten Online-Wahlsystems mit aktiver Unterstützung des Unternehmens wird der Weg bereitet für eine zielführende Umsetzung der ARUG-Richtlinien. Der Leitfaden ist bei der Micromata GmbH erhältlich.

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