(openPR) Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus Dezember 2008* zur Reichweite des Schutzes und Weitergabe von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung an private Abrechnungsstellen sind viele Zahnärzte verunsichert. Das Urteil wurde von einigen Medien so verstanden, dass die Abtretung von Honoraransprüchen gegen die KZV unzulässig sei. Die EOS Health AG hat die Entscheidung rechtlich prüfen lassen: Unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Aspekte ist das KZV-Factoring weiterhin legal.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anja Mehling von der Kanzlei Mauser Schanze Rechtsanwälte, Hamburg: „Das BSG hat entschieden, dass Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung übermitteln dürfen. Dies gilt auch, wenn die Patienten Einwilligungserklärungen unterzeichnet haben“.
Viele Zahnärzte schlussfolgern jedoch, dass damit auch die Abtretung von KZV-Forderungen an einen externen Dienstleister unzulässig sei. „Die Abrechnung über externe, nicht im Sozialgesetzbuch explizit als Berechtigte aufgeführte Dritte (z. B. private Abrechnungsstellen) ist nach Auffassung des BSG mangels Einhaltung von Bestimmungen des Datenschutzes rechtswidrig. Die Abtretung der Ansprüche gegen die Kassen(zahn-)ärztliche Vereinigung und die Auskehr des Geldes standen jedoch nicht zur Diskussion. Im Klartext bedeutet das, dass Zahnärzte ihre Forderungen gegen die KZV nach wie vor abtreten dürfen. Dem BSG geht es vorrangig um die Abrechnung der Leistungen und nicht um die Abtretung und die Auszahlung“, so Rechtsanwältin Mehling.
KZV-Factoring ist also weiterhin legal, wenn dem externen Dienstleister die Forderungssummen ohne Nennung des Namens des Patienten und ohne Nennung der durchgeführten Behandlung mitgeteilt werden. Beim KZV-Factoring der EOS Health AG werden seit jeher sämtliche Patienten- und Behandlungsdaten anonymisiert. „Unsere Kunden rechnen mit der KZV selbst ab. Wir übernehmen den Part der Vorfinanzierung, ohne Namen oder Behandlungsdaten zu erfahren“, sagt Jens Törper, Vorstand der EOS Health AG.
*Aktenzeichen: B 6 KA 37/07 R









