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„Nachteilige Änderungen für Zeitarbeit nicht zu erwarten“

Bild: „Nachteilige Änderungen für Zeitarbeit nicht zu erwarten“
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz nimmt Stellung zum Bundestagswahlergebnis.
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz nimmt Stellung zum Bundestagswahlergebnis.

(openPR) Der Wahlkampf ist beendet - die deutsche Bevölkerung hat die Partei-Karten neu gemischt. Die Regierungstrümpfe liegen jetzt in Schwarz-Gelber Hand - iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz wirft einen Blick in die Zukunft der Zeitarbeitsbranche:


Signifikante, für die Zeitarbeit nachteilige Änderungen sind von diesem Regierungsbündnis erfreulicherweise wohl nicht zu erwarten. Beide Parteien wissen: Zeitarbeit hilft den Unternehmen, schwankende Auftragslagen abzufedern - in der Krise ebenso wie im Aufschwung. In Zeiten unsicherer konjunktureller Entwicklung bedeutet diese Flexibilität einen Wettbewerbsvorteil. Ohne Zeitarbeit liefe der Wirtschaftsmotor nicht rund.

Tarifparteien gefragt

Ob der Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche vorrangig über die Qualität der Dienstleistung und nicht über Niedrigstentgelte für die Zeitarbeitskräfte geht, müssen in erster Linie die Tarifparteien verantworten und regeln. Aber spätestens mit Einführung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 braucht die Branche hierbei den gesetzlichen Flankenschutz durch den Gesetzgeber. Die Aufnahme der Zeitarbeit ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die allgemeinverbindliche Festschreibung von tariflichen Mindeststandards ist hierfür das notwendige und richtige Instrument, um soziale Verwerfungen zu verhindern und faire Wettbewerbschancen zu gewährleisten.

Arbeitslosigkeit wird steigen

Nach Meinung aller Experten wird in den nächsten Monaten durch den Abbau in der von Kurzarbeit geprägten exportorientierten Industrie die Arbeitslosigkeit ansteigen. Würde es in dieser angespannten Lage etwa zu einer Aufhebung des sektoralen Verbotes der Zeitarbeit im Bauhautgewerbe kommen, könnte die Branche die Vorteile von mehr Flexibilität für die Schaffung von legalen Arbeitsplätzen erneut unter Beweis stellen. In dieser Legislaturperiode sollten auch in einem neu zu schaffenden Arbeitsgesetzbuch die bisherigen Sonderbestimmungen für die Zeitarbeitsbranche integriert werden. Bei dieser Gelegenheit ist die für alle Beteiligten herabwürdigende Bezeichnung "Leiharbeit" in "Zeitarbeit" endlich zu ändern.

Aussagen nicht über Bord werfen

Zu hoffen bleibt, dass weder die Gewerkschaften noch die linke Opposition in ihrer neuen Rolle die positiven Seiten der Zeitarbeit noch stärker polemisch diskreditieren bzw. pauschal verteufeln. Besonders die Sozialdemokraten sollten ihre bisherigen Aussagen in Regierungsverantwortung nicht leichtfertig aus Opportunismus über Bord werfen. Eine funktionierende Sozialpartnerschaft ist aus unserer Verbandssicht der erfolgreichste Weg, die berechtigten Interessen von Arbeitgebern zu berücksichtigen und gleichzeitig die Arbeitnehmer angemessen sozial zu schützen.

Fairer Interessenausgleich

Der iGZ strebt hierbei stets einen fairen Interessenausgleich an, denn nur aus einem solchen Verhalten kann eine Win-Win-Situation für alle Marktbeteiligten erwachsen. Die neue Bundesregierung sollte nur dann auf den Plan treten, wenn die Akteure ausfallen oder versagen.

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