(openPR) München, 8. September 2009 – Der lärmende Rasenmäher oder die voll aufgedrehte Stereoanlage sind Klassiker des Nachbarschaftsstreits. Mit der digitalen Revolution haben neue technische Geräte die privaten Haushalte erobert – und das Konflikt-Potenzial deutlich erhöht. Egal ob Videokamera, WLAN, Satellitenschüssel oder Handymast: Immer öfter müssen sich Polizei und Justiz mit Streits beschäftigen, in denen Technik eine Hauptrolle spielt. Grund genug für die aktuelle CHIP Test & Kauf, in einem großen Ratgeberartikel alle Fragen zum Thema „Technikärger mit dem Nachbarn“ zu klären.
An 17 Musterfällen erläutert das Verbrauchermagazin für digitale Technik typische Konflikte, die sich am Einsatz moderner Technik entzünden. Hinzu kommen einschlägige Gerichtsurteile mit Kommentaren, die zeigen, nach welchen Kriterien deutsche Gerichte Urteile zu den unterschiedlichen Technikbelästigungen fällen.
Dem Thema WLAN kommt immer öfter eine Hauptrolle in deutschen Gerichtssälen zu. Vor allem bei der Absicherung des Funknetzes vor fremden Zugriffen gibt es viele Unklarheiten. So lässt sich die Frage, ob man sein eigenes Netz verschlüsseln muss, nicht eindeutig beantworten. CHIP Test & Kauf warnt aber dringend davor, auf entsprechende Absicherungen zu verzichten und den Nachbarn gratis mitsurfen zu lassen: „Dringt jemand in Ihr Funknetz ein und lädt zum Beispiel Musikdateien illegal herunter, haften im Zweifel Sie.“ Zu dieser so genannten Störerhaftung zitiert das Verbrauchermagazin den Frankfurter Fachanwalt für IT-Recht, Ralf Schulten: „Wer ein offenes Funknetz anbietet und sich nicht absichert, nimmt den Missbrauch billigend in Kauf, argumentieren viele Richter. Und das bedeutet: Er haftet auch dafür.“
Videokameras und Überwachungsprogramme sind aufgrund der niedrigen Preise inzwischen weit verbreitet – zum Leidwesen mancher Nachbarn und Mieter. Will ein Hauseigentümer zum Beispiel den Eingangsbereichs oder den Fahrstuhl seines Mietshauses digital überwachen, so braucht er die Zustimmung aller Mieter. Hat er die nicht, muss er seine Kameras wieder abbauen; darüber sind sich deutsche Richter weitgehend einig. Selbst die Installation einer Kamera-Attrappe hat dem Artikel zufolge wenig Chancen vor Gericht: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 2006, dass auch darunter das allgemeine Persönlichkeitsrecht leiden könne – schließlich sei das Gefühl, überwacht zu werden, auch bei einer Schnüffel-Attrappe gegeben.
Ingo Kuss, Chefredakteur von CHIP Test & Kauf warnt davor, jeden Streit wegen technischer Belästigungen eskalieren zu lassen: „Man kann viel Zeit, Geld und Ärger sparen, wenn man seinen Nachbarn nicht gleich verklagt, sondern immer erst einmal eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Unser Artikel zeigt alle Möglichkeiten auf: vom freundlichen Gespräch über die Mediation bei einem Schlichter oder Schiedsmann bis hin zum Anwaltsbrief. Der Vorteil einer friedlichen Einigung: Das Verhältnis zum Nachbarn muss nicht dauerhaft leiden.“
Der komplette Ratgeber-Artikel erscheint in der aktuellen CHIP Test & Kauf, die derzeit im Handel ist.
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