(openPR) Bürger aus Kilianstädten reichen gegen die Errichtung eines Windparks auf dem „Galgenberg“ einen Eilantrag ein
Am 12.01.2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen vom Typ Enercon E82 mit einer Spitzenhöhe von 179 m (Nabenhöhe: 138 m, Rotordurchmesser 82 m) und einer Nennleistung von jeweils 2 MW auf dem „Galgenberg“ in der Gemarkung Schöneck-Kilianstädten genehmigt.
Hiergegen haben zwei Bürger aus Kilianstädten geklagt. Am 30.04.2009 hatte die Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Hanau und Frankfurt am Main für die Kläger, die von der Interessensgemeinschaft Schönecker Bürger e. V. unterstützt werden, die Klagebegründung eingereicht.
Da trotz Klage weitergebaut werden darf und zwischenzeitlich bereits die Fundamente für das Vorhaben gegraben wurden, ohne dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung absehbar ist, haben die beiden Rechtsanwälte nun beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den sofortigen Baustopp beantragt und sind gespannt, ob das Gericht dem Antrag stattgeben wird. Rechtsanwalt Prof. Dr. Eiding erläutert die Zielrichtung des Antrags:
"Mit dem beantragten Baustopp wollen wir verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, denn wenn die Anlagen einmal stehen, sind diese juristisch kaum wieder wegzubekommen.“
Zu den Erfolgsaussichten haben die Anwälte von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft bereits in der Klagebegründung festgestellt, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt, da die Behörde zum Einen lediglich einseitig die Interessen des Bauherrn berücksichtigt hat und zum Anderen auf Grund einer unzutreffenden Gebietseinstufung des Wohngebietes der Kläger von unzutreffenden Lärmwerten ausgeht. Die Anlage ist zu laut. Bei dem davon betroffenen Wohnquartier handelt es sich nämlich um ein sogenanntes „Reines Wohngebiet“, nicht lediglich um ein „Allgemeines Wohngebiet“, in dem höhere Lärmwerte zulässig wären. Die Lärm – Grenzwerte für ein „Reines Wohngebiet“ hält das Vorhaben aber gerade nicht ein, so dass es keinesfalls hätte genehmigt werden dürfen, wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Legler erläutert.
Die laufenden Klage und der nun nachgereichte Eilantrag bewiesen im Übrigen eindeutig, dass keineswegs die Bürger Schönecks mit der Windkraftanlage vor deren Haustür einverstanden sind, wie es fälschlich der Schönecker Bürgermeister Ludger Stüve die Öffentlichkeit immer wieder glauben machen will.
Die Entscheidung über den Baustopp hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu treffen.











