(openPR) 10. Dezember 2003 - Zur heutigen Debatte des Ausschusses fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ueber die Verbesserung der Fahrgastrechte im oeffentlichen Personenverkehr erklaert die stellvertretende verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Karin Rehbock-Zureich:
Die Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion setzen sich weiterhin sehr nachdruecklich fuer eine Verbesserung der Fahrgastrechte im oeffentlichen Bus- und Schienenverkehr auf hoechstmoeglichem Kundenschutzniveau ein. Dabei schliessen wir auch gesetzliche Neuregelungen der Haftungsregelungen fuer Fahrgaeste, insbesondere bei Verspaetungen von Bussen und Zuegen ausdruecklich nicht aus.
Voraussetzung bei allen Ueberlegungen fuer eine Verbesserung der Fahrgastrechte muss allerdings sein,
- dass ueberzogene Haftungsansprueche nicht zu deutlichen Fahrpreiserhoehungen im oeffentlichen Personenverkehr fuehren, - dass das erreichte hohe Niveau der Fahrplanangebote und des Taktverkehrs in Deutschland nicht in Frage gestellt wird, - dass alle Verkehrstraeger im oeffentlichen Personenverkehr in gleicher Weise fuer mangelhafte Verkehrsleistungen gegenueber ihren Kunden haften.
Zunaechst gilt es, die Grundlagen fuer eine Neuregelung der Haftungsregelungen zu ermitteln. Wir begruessen es daher ausdruecklich, dass die Bundesregierung jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das die moeglichen Handlungsalternativen aufzeigen wird. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieses Gutachtens wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen.
Zusaetzlich begruessen wir, dass die Bundesregierung Gespraeche mit der Deutschen Bahn AG als groesstem Anbieter von Verkehrsleistungen im oeffentlichen Personenverkehr ueber verbindliche Selbstverpflichtungen zur Verbesserung von Kundenrechten fuehrt. Mit einer solchen Selbstverpflichtung koennte es kurzfristig gelingen, in einem wichtigen Teilbereich des oeffentlichen Personenverkehrs zu mehr Kundenzufriedenheit zu kommen.









