(openPR) 12. Dezember 2003 - Die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, und die zustaendige Berichterstatterin und Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Marlene Rupprecht, erklaeren zu den Ergebnissen der Anhoerung im Jugendausschuss zum SGB VIII:
Die Stellungnahmen der Sachverstaendigen in der Anhoerung zum CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Aenderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben ganz deutlich gezeigt, dass es ausschliesslich finanzielle Interessen sind, die diesen Aenderungsvorschlaegen zu Grunde liegen. Unter paedagogischen Aspekten konnte keiner der Vorschlaege den Argumenten der Sachverstaendigen standhalten. Vor allem die Bemuehungen, die Leistungen an seelisch Behinderten nach dem Paragraf 35 a und die an junge Volljaehrige nach Paragraf 41 fast gaenzlich zurueckzufahren, sind auf strikte Ablehnung gestossen.
Hier zeigt sich, dass auf dem Ruecken der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien Leistungen zurueckgefahren oder in die Sozialhilfe verlagert werden sollen. Dabei duerfte jedem klar sein, dass eine 18-jaehrige Abiturientin nach einer schwierigen Lebensphase ihr Abitur mit Unterstuetzung der Jugendhilfe in einer speziellen Wohngemeinschaft schaffen kann. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, wie sie die Sozialhilfe nur gewaehrleisten koennte, wuerde ihren Beduerfnissen und Anforderungen hingegen nicht gerecht.
Es ist bedauerlich, dass CDU und CSU immer noch nicht realisiert haben, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz eines unserer besten und modernsten Gesetze ist. Der wachsende Hilfebedarf bei Kindern und Eltern zeigt, dass wir dieses Gesetz mit seinen vielfaeltigen Hilfemassnahmen dringend brauchen. Seine Inanspruchnahme durch Betroffene ist ein Zeichen fuer seine Akzeptanz durch die Betroffenen, aber vor allem auch ein Hinweis auf deren Bereitschaft sich Hilfe zu suchen.
Wer immer nur von Missbrauch und Mitnahmeeffekten redet, wird diesen Menschen nicht gerecht. Mit Hilfe des SGB VIII koennen Probleme frueh erkannt und anhand eines Hilfeplanes die richtigen Weichen gestellt werden. Die Aenderungsvorschlaege, die mal wieder aus Bayern stammen, sind hingegen ein Verschiebebahnhof, an dessen Ende hoehere Kosten und wesentlich mehr Probleme fuer die Betroffenen und die Gesellschaft stehen.

