(openPR) Ist die Sicherheit der integrativen Beschulung unter folgenden Aspekten noch gewährleistet?
Die von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-KONVENTION über die Rechte von behinderten Menschen verpflichtet grundsätzlich zur Errichtung eines inklusiven Schulsystems.
Die Aufgabe der Politik liegt darin, zeitnahe Initiativen zu starten, um die Bildungspolitischen Zielvorgaben verbindlich umzusetzen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung plant die Finanzierung für die benötigten Schulhelfer für 2 Haushaltsjahre festzuschreiben. Der vorgesehene Betrag, in Höhe von rd. 8Mio €, vom Schuljahr 2008 war völlig unzureichend, so dass zur Mitte des Schuljahres noch weitere Schulhelferstunden nachbewilligt werden mussten. Nach Aussagen vom Träger TANDEM würde man für den IST-Zustand aller Berliner Schulen bereits 9,5Mio € benötigen. Neuanträgen kann dann nur noch durch Umverteilung stattgegeben werden, wobei man bei den bestehenden Verträgen Kürzungen vornehmen müsste.
Schulanfänger mit sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen dringend einen Schulhelfer, um den Schulalltag bewältigen zu können. Vor allem mit der Hintergrund der Behindertenrechtskonvention dürfte die Nachfrage an inklusiver Beschulung steigen. Somit ist mit einem höheren Bedarf an Schulhelfern zu rechnen, der unter diesen Bedingungen nicht gesichert werden kann.










